10 Verwaltungsordnung—Zurückstellung.
Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten.
Siehe „Verkehrsverwaltung“.
Verwaltungsrechtssachen. Siehe „Verwaltungs-
gerichtshof“.
Biehsenchen. Viehseuchenübereinkommen zwischen
dem Deutschen Reich und Osterreich-Ungarn,
hier Berichtigung der Sperrgebiete. 362 —363.
W.
Wäschereien, chemische, in denen Benzin und ähn-
liche leicht entzündliche Reinigungsmittel ver-
wendet werden; Oberpolizeiliche Vor-
schriften zum Schutz der Arbeiter. (Vom
2. Mai 09.) 367—373.
Wagenamt der Staatseisenbahnen r. Rh. in Ingol-
stadt, Auflösung. 735.
Waisen. Siehe „Witwen und Waisen“.
Wasserwirtschaftsrat, Zusammensetzung. 235
bis 237.
Wechselstempelsteuergesetz.
— Ausführungsbestimmungen vom 4. März. O9.
320 —325.
— zum BWechselstempelgesetz vom 15. Juli0g.
635—642.
Wege, öffentliche Sicherheit.
zeiliche Vorschriften.
Wehrordnung. Siehe „Militärwesen“.
Weingesetz vom 7. April 1909.
— Vollzug des Gesetzes, — Zuständigkeit der
Behörden. (Verord. v. 17. Juli 09.) 435 bis
136.
J zuständigkeit der Distriktspolizeibehörden
zur Entscheidung über die im Betriebe ge-
führten Bücher. — Anzeigeerstattung über
Herstellung des Haustrunkes. (Bek. v.
19. Juli 09.) 436— 437.
— — Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
(Bek. v. 19. Juli 09.) 438.
Siehe „Oberpoli-
Weingesetz vom 7. April 1909.
— — Untersuchung von Wein, Traubenmost
und Traubenmaische auf ihre Einfuhr fähig-
keit in das Zollinland. (Bek. v. 6. Aug. 09.)
634. Ergänzung. 845.
— — — die im Königreich Bayern am Wein-
bau beteiligten Gebiele. (Bek. v. 14. Sept 09.)
675—676.
— — Anderung bezw. Festsetzung des Ge-
bührentarifes für Untersuchung ausländischer
Weine 2c. (Bek. v. 16. Nov. 09.) 846.
Weinzollordnung. Siehe „Weingesetz“.
Wertzeichen zur Entrichtung der Reichsstempel-
abgabe. Siehe „Reichsstempelgesetz“.
Wettbewerb, unlauterer; Vollzug des Reichsge-
setzes, hier Bestimmung der höheren Verwal-
tungsbehörden. 423.
Wildbret, Verkehr mit. (Verord. v. 6. Juni 09.)
409 —45.
Witwen= und Waisengeld; Anweisung an die
Hinterbliebenen etatsmäßiger Beamten. Siehe
„Beamtengesetz“.
Würde eines erblichen Reichsrates. 28.
— -lebenslänglichen Reichrates. 855.
3.
Zentral-Gemäldegalerie-Direktion, künftig:
Direktion der staatlichen Galerien“. 385.
Zeugnisse über Befähigung für den einjährig-frei-
willigen Militärdienst. Siehe „Lehranstalten
und Militärwesen“.
Zollwesen. Die im Vollzuge des Weingesetzes
bei bayer. Zollämtern anfallenden Unter-
suchungen von Wein 2c. (Bek. v. 6. Aug. O9.)
634.
— Ergänzung 845.
Zuchthäuser. Siehe „Strafanstalten“.
Zurückstellung Militärpflichtiger im
Siehe „Militärwesen“.
„K.
Auslande.