Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

10 Verwaltungsordnung—Zurückstellung. 
Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten. 
Siehe „Verkehrsverwaltung“. 
Verwaltungsrechtssachen. Siehe „Verwaltungs- 
gerichtshof“. 
Biehsenchen. Viehseuchenübereinkommen zwischen 
dem Deutschen Reich und Osterreich-Ungarn, 
hier Berichtigung der Sperrgebiete. 362 —363. 
W. 
Wäschereien, chemische, in denen Benzin und ähn- 
liche leicht entzündliche Reinigungsmittel ver- 
wendet werden; Oberpolizeiliche Vor- 
schriften zum Schutz der Arbeiter. (Vom 
2. Mai 09.) 367—373. 
Wagenamt der Staatseisenbahnen r. Rh. in Ingol- 
stadt, Auflösung. 735. 
Waisen. Siehe „Witwen und Waisen“. 
Wasserwirtschaftsrat, Zusammensetzung. 235 
bis 237. 
Wechselstempelsteuergesetz. 
— Ausführungsbestimmungen vom 4. März. O9. 
320 —325. 
— zum BWechselstempelgesetz vom 15. Juli0g. 
635—642. 
Wege, öffentliche Sicherheit. 
zeiliche Vorschriften. 
Wehrordnung. Siehe „Militärwesen“. 
Weingesetz vom 7. April 1909. 
— Vollzug des Gesetzes, — Zuständigkeit der 
Behörden. (Verord. v. 17. Juli 09.) 435 bis 
136. 
J zuständigkeit der Distriktspolizeibehörden 
zur Entscheidung über die im Betriebe ge- 
führten Bücher. — Anzeigeerstattung über 
Herstellung des Haustrunkes. (Bek. v. 
19. Juli 09.) 436— 437. 
— — Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. 
(Bek. v. 19. Juli 09.) 438. 
Siehe „Oberpoli- 
Weingesetz vom 7. April 1909. 
— — Untersuchung von Wein, Traubenmost 
und Traubenmaische auf ihre Einfuhr fähig- 
keit in das Zollinland. (Bek. v. 6. Aug. 09.) 
634. Ergänzung. 845. 
— — — die im Königreich Bayern am Wein- 
bau beteiligten Gebiele. (Bek. v. 14. Sept 09.) 
675—676. 
— — Anderung bezw. Festsetzung des Ge- 
bührentarifes für Untersuchung ausländischer 
Weine 2c. (Bek. v. 16. Nov. 09.) 846. 
Weinzollordnung. Siehe „Weingesetz“. 
Wertzeichen zur Entrichtung der Reichsstempel- 
abgabe. Siehe „Reichsstempelgesetz“. 
Wettbewerb, unlauterer; Vollzug des Reichsge- 
setzes, hier Bestimmung der höheren Verwal- 
tungsbehörden. 423. 
Wildbret, Verkehr mit. (Verord. v. 6. Juni 09.) 
409 —45. 
Witwen= und Waisengeld; Anweisung an die 
Hinterbliebenen etatsmäßiger Beamten. Siehe 
„Beamtengesetz“. 
Würde eines erblichen Reichsrates. 28. 
— -lebenslänglichen Reichrates. 855. 
3. 
Zentral-Gemäldegalerie-Direktion, künftig: 
Direktion der staatlichen Galerien“. 385. 
Zeugnisse über Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst. Siehe „Lehranstalten 
und Militärwesen“. 
Zollwesen. Die im Vollzuge des Weingesetzes 
bei bayer. Zollämtern anfallenden Unter- 
suchungen von Wein 2c. (Bek. v. 6. Aug. O9.) 
634. 
— Ergänzung 845. 
Zuchthäuser. Siehe „Strafanstalten“. 
Zurückstellung Militärpflichtiger im 
Siehe „Militärwesen“. 
„K. 
Auslande.
	        
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