Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Bisher 
Anlage B 
Nr 
Xx vbs. 6). 
XX Abs. (2). 
XX Abs. (3). 
XX Abs (.). 
XXIAbs.(1). 
XXIAbs.(). 
XXII. 
1, 
XIX. 
IX Abs. (1) 
Bisher 
Anlage B 
Nr 
IX As. (8) 
XI. 
XlIa-P 
XX Abs. () 
XX Abs. () 
X 
Nr. 5. 
1. 
S — 
—i 
129 
III. Brennbare Flüssigkeiten. 
Kohlenwasserstoffe, und zwar 
a) Petroleum, rohes und gereinigtes, wenn es bei 17,5° ein spezifisches Ge- 
wicht von mindestens 0,786° hat, oder bei einem Barometerstande von 
760 mm (auf die Meereshöhe reduziert) im Abelschen Apparate nicht 
unter 21°% entzündliche Dämpfe gibt (Testpetroleum). 
Aus Braunkohlenteer bereitete Ole, Torf= und Schieferöle, Asphalt- 
naphtha und Destillate aus solchen, wenn diese Stoffe mindestens das 
vorbezeichnete spezifische Gewicht haben (Solaröl, Photogen und dergleichen). 
Steinkohlenteeröle, die bei 17.6° ein geringeres spezifisches Gewicht 
als O,60 haben (Benzol, Toluol, Xylol, Kumol und dergleichen). 
Kohlenwasserstoffe anderen Ursprunges, diebei 17,5° ein spezifisches 
Gewicht von mindestens 0,,3° haben, mit Ausnahme von Schmierölen, die im 
Pensky-Martensschen Apparat erst bei einer Wärme von mindestens 1000 entzündliche 
Dämpfe geben; . 
b) Petroleum, rohes und gereinigtes, Braunkohlenteeröle, Torf= und 
Schieferöle, Asphaltnaphtha sowie Destillate aus solchen, wenn diese 
Stoffe bei 17,° ein spezifisches Gewicht von weniger als O0,786 und mehr 
als CO,„s# haben. 
Petroleumnaphtha und Destillate aus Petroleum und Petroleum- 
naphtha (Benzin, Ligroin, Putzöl und dergleichen), wenn diese Stoffe bei 17% 
ein spezifisches Gewicht von mehr als O,68°6 haben; 
c) Petroleumäther (Gasolin, Gasäther, Neolin und dergleichen) und ähnliche aus 
Petroleumnaphtha oder Braunkohlenteer bereitete, leicht entzündliche 
Stoffe, wenn sie bei 17,° ein spezifisches Gewicht von höchstens O,88o haben. 
. Flüssigkeiten, die bereitet sind einerseits aus Petroleumnaphtha oder ähn- 
lichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten, andererseits aus Harz, Kautschuk, 
Guttapercha oder Seife. 
Ester (Ather) aller Art, zum Beispiel Amylazetat (für Petroleumäther vergleiche 
Ziffer 1c, für Schwefeläther vergleiche Ziffer 3). 
. Schwefeläther, auch mit anderen Flüssigkeiten gemengt (zum Beispiel Hoffmanns- 
tropfen), Lösungen von Nitrozellulose in Schwefeläther (Kollodium), in Amylalkohol, 
in Athylalkohol, in Methylalkohol, in Essigäther, in Amylazetat, in Azeton, 
in Nitrobenzol oder in Gemengen dieser Flüssigkeiten. 
Lösungen von Nitrozellulose in Essigsäure. 
u. Holzgeist, roh und rektifiziert, Azeton, Azetaldehyd (auch in alkoholischer Lösung). 
. Das allgemeine Denaturierungsmittel für Spiritus (mit Pyridin versetzter 
Holzgeist). 
. Nitrobenzol (vergleiche auch I. 1 a. A. 1. Gruppe büa#h). 
Gemische von Holzgeist und Benzol (mit oder ohne Erdwachs, zum Beispiel Pansol). 
Schwefelkohlenstoff.
	        
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