Bisher
Anlage B
Nr
Xx vbs. 6).
XX Abs. (2).
XX Abs. (3).
XX Abs (.).
XXIAbs.(1).
XXIAbs.().
XXII.
1,
XIX.
IX Abs. (1)
Bisher
Anlage B
Nr
IX As. (8)
XI.
XlIa-P
XX Abs. ()
XX Abs. ()
X
Nr. 5.
1.
S —
—i
129
III. Brennbare Flüssigkeiten.
Kohlenwasserstoffe, und zwar
a) Petroleum, rohes und gereinigtes, wenn es bei 17,5° ein spezifisches Ge-
wicht von mindestens 0,786° hat, oder bei einem Barometerstande von
760 mm (auf die Meereshöhe reduziert) im Abelschen Apparate nicht
unter 21°% entzündliche Dämpfe gibt (Testpetroleum).
Aus Braunkohlenteer bereitete Ole, Torf= und Schieferöle, Asphalt-
naphtha und Destillate aus solchen, wenn diese Stoffe mindestens das
vorbezeichnete spezifische Gewicht haben (Solaröl, Photogen und dergleichen).
Steinkohlenteeröle, die bei 17.6° ein geringeres spezifisches Gewicht
als O,60 haben (Benzol, Toluol, Xylol, Kumol und dergleichen).
Kohlenwasserstoffe anderen Ursprunges, diebei 17,5° ein spezifisches
Gewicht von mindestens 0,,3° haben, mit Ausnahme von Schmierölen, die im
Pensky-Martensschen Apparat erst bei einer Wärme von mindestens 1000 entzündliche
Dämpfe geben; .
b) Petroleum, rohes und gereinigtes, Braunkohlenteeröle, Torf= und
Schieferöle, Asphaltnaphtha sowie Destillate aus solchen, wenn diese
Stoffe bei 17,° ein spezifisches Gewicht von weniger als O0,786 und mehr
als CO,„s# haben.
Petroleumnaphtha und Destillate aus Petroleum und Petroleum-
naphtha (Benzin, Ligroin, Putzöl und dergleichen), wenn diese Stoffe bei 17%
ein spezifisches Gewicht von mehr als O,68°6 haben;
c) Petroleumäther (Gasolin, Gasäther, Neolin und dergleichen) und ähnliche aus
Petroleumnaphtha oder Braunkohlenteer bereitete, leicht entzündliche
Stoffe, wenn sie bei 17,° ein spezifisches Gewicht von höchstens O,88o haben.
. Flüssigkeiten, die bereitet sind einerseits aus Petroleumnaphtha oder ähn-
lichen leicht entzündlichen Flüssigkeiten, andererseits aus Harz, Kautschuk,
Guttapercha oder Seife.
Ester (Ather) aller Art, zum Beispiel Amylazetat (für Petroleumäther vergleiche
Ziffer 1c, für Schwefeläther vergleiche Ziffer 3).
. Schwefeläther, auch mit anderen Flüssigkeiten gemengt (zum Beispiel Hoffmanns-
tropfen), Lösungen von Nitrozellulose in Schwefeläther (Kollodium), in Amylalkohol,
in Athylalkohol, in Methylalkohol, in Essigäther, in Amylazetat, in Azeton,
in Nitrobenzol oder in Gemengen dieser Flüssigkeiten.
Lösungen von Nitrozellulose in Essigsäure.
u. Holzgeist, roh und rektifiziert, Azeton, Azetaldehyd (auch in alkoholischer Lösung).
. Das allgemeine Denaturierungsmittel für Spiritus (mit Pyridin versetzter
Holzgeist).
. Nitrobenzol (vergleiche auch I. 1 a. A. 1. Gruppe büa#h).
Gemische von Holzgeist und Benzol (mit oder ohne Erdwachs, zum Beispiel Pansol).
Schwefelkohlenstoff.