Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

 

Gesetund  Perurdungs  gut

für  das

FKönigreich  Bayern.

Nr.  8.

München,  den  20.  Februar  1909.

 

 

 

 

 

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Inhalt:

Bekanntmachung  vom  16.  Februar  1909,  die  Zuständigkeitsordnung  für  die  Verkehrsverwaltung  betreffend.

 

 

 

Bekanntmachung,  die  Zuständigkeitsordnung  für  die  Verkehrsverwaltung  betreffend.
Kl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Die  auf  Grund  der  Verwaltungsordnung  für  die  Verkehrsanstalten  (Königlich  Allerhöchste
  Verordnung  vom  18.  Dezember  1906,  Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  871)
erlassene  Zuständigkeitsordnung  für  die  Verkehrsverwaltung  (Ministerialbekanntmachungen
vom  21.  März  1907,  Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  109  und  vom  7.  Dezember  1908,
Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  1071)  erhält  mit  sofortiger  Wirkung  die  nachfolgende
Fassung:

Zuständigkeitsordnung  für  die  Verkehrsverwaltung.

A.
Für  den  Bereich  der  Eisenbahnverwaltung.
§  1.

Dem  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten  obliegt  die  oberste  Aufsicht  über
das  Eisenbahnwesen  des  Landes  sowie  über  den  Privatbetrieb  mit  Dampfschiffen  oder
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