Gesetund Perurdungs gut
für das
FKönigreich Bayern.
Nr. 8.
München, den 20. Februar 1909.
—z — — — TS —
Inhalt:
Bekanntmachung vom 16. Februar 1909, die Zuständigkeitsordnung für die Verkehrsverwaltung betreffend.
Bekanntmachung, die Zuständigkeitsordnung für die Verkehrsverwaltung betreffend.
Kl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Die auf Grund der Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten (Königlich Allerhöchste
Verordnung vom 18. Dezember 1906, Gesetz= und Verordnungsblatt S. 871)
erlassene Zuständigkeitsordnung für die Verkehrsverwaltung (Ministerialbekanntmachungen
vom 21. März 1907, Gesetz= und Verordnungsblatt S. 109 und vom 7. Dezember 1908,
Gesetz= und Verordnungsblatt S. 1071) erhält mit sofortiger Wirkung die nachfolgende
Fassung:
Zuständigkeitsordnung für die Verkehrsverwaltung.
A.
Für den Bereich der Eisenbahnverwaltung.
§ 1.
Dem Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten obliegt die oberste Aufsicht über
das Eisenbahnwesen des Landes sowie über den Privatbetrieb mit Dampfschiffen oder
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