Nr. 8. 179
39. Die Aufstellung der Grundsätze über das Dienstverhältnis und die Entlohnung
des Taglohnpersonals, insbesondere die Festsetzung der Grundlohnklassen und die Einreihung
der Dienstorte in diese Klassen, sowie die Ausdehnung von Stücklohnarbeit auf Dienst-
zweige, in denen sie bisher nicht zugelassen ist.
40. Die Anordnung von Vorarbeiten und die Genehmigung allgemeiner sund aus-
führlicher Entwürfe für neue Bahnen.
41. Die Genehmigung zur Eröffnung und zur Auflassung des Betriebes auf Staats-
eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs und die Bestimmung über die Zugehörigkeit einer
Bahn zu den Haupt= oder Nebeneisenbahnen.
42. Die Genehmigung zur Errichtung neuer oder zur Auflassung bestehender Eisenbahn-
verkehrsstellen, zur Erweiterung oder Einschränkung ihrer Abfertigungsbefugnisse; ihre Ein-
teilung in Klassen und die Benennung.
43. Die Genehmigung von Gleisanschlüssen landwirtschaftlicher Genossenschaften, dann
die Genehmigung von Gleisanschlüssen auf freier Strecke von Hauptbahnen.
44. Die Genehmigung der ausführlichen Entwürfe für Bauwerke, mechanische und
maschinelle Anlagen einschließlich der Schwach= und Starkstromanlagen, wenn der Kosten-
anschlag im ganzen den Betrag von 50 000 K übersteigt.
45. Die Festsetzung der Stellwerkklassen der Stationen.
46. Die Genehmigung von Schwachstromanlagen und elektrischen Kraft= und Beleuchtungs-
anlagen und Einrichtungen, deren Systeme von den bestehenden abweichen.
47. Die Vorarbeiten für die Ausnützung der Wasserkräfte und für die Einführung
des elektrischen Betriebes auf vorhandenen und neuen Bahnen.
48. Die Aufstellung der Grundsätze für die Lieferung und Abgabe elektrischer Arbeit,
die Festsetzung der Einheitspreise.
49. Die Festsetzung der Bauart der Fahrzeuge und ihrer Einrichtungen, die Geneh-
migung zur Anschaffung der Fahrzeuge; die Genehmigung der Ausmusterung und des
Umbaues der Lokomotiven und der Personen-, Post= und Gepäckwagen; die Festsetzung der
Grundsätze für die Ausmusterung und den Umbau der Güterwagen; die Genehmigung der
Bauart der in den Wagenpark einzustellenden Privatgüterwagen, soferne die Bauart nicht
bereits allgemein genehmigt ist; die Genehmigung der Bauart der Fahrzeuge der Privatbahnen.
50. Die Festsetzung des Beschaffungsplanes für die Oberbaumaterialien und die
Genehmigung der Zuschlagserteilung; die Genehmigung zur Anschaffung der wichtigsten
Betriebs= und Werkstättematerialien und die Genehmigung der Zuschlagserteilung.
51. Die Genehmigung zur Einführung neuer Oberbau-, Betriebs= und Werkstätte-
materialien.