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22. Die Bewilligung von Unterstützungen aus den für Beamte bis einschließlich der
Gehaltsklasse 14 zur Verfügung stehenden Etatsmitteln, sowie aus den Mitteln des ge—
meinsamen Unterstützungsfonds der Staatseisenbahnen.
23. Die Gewährung von Beihilfen zu den Kosten der Behandlung durch einen
anderen als den zuständigen Bahn= oder Spezialarzt.
24. Die Verteilung der genehmigten Ausgabenetats und Kredite an die Eisenbahn--
inspektionen.
25. Die Prüfung der Rechnungsbelege, dann der Materialhauptbücher und der Material-
hauptbuchauszüge in Bezug auf die Buchung und die rechnerische Richtigkeit.
26. Die Verwaltung des Grundeigentums und die Durchführung von Grunderwer-
bungen; die Vermietung von Güterhallen und die Genehmigung widerruflicher Einrichtungen,
insbesondere die Genehmigung von Industriegleisanschlüssen.
27. Die Abgabe der Erklärungen zu Gesuchen um Genehmigung von Bauten nahe
der Bahn und zu Baulinienentwürfen.
28. Die Prüfung und Einweisung der Steuern und Umlagen.
29. Die Abrechnung mit der Postverwaltung über die Leistungen der Eisenbahnverwaltung
für Postbau= und Postbetriebszwecke, soweit nicht die Eisenbahndirektion München zuständig ist.
30. Die Gewährung von Entschädigungen und der Abschluß von Vergleichen, soferne
der Betrag von 10 000 nicht überschritten wird.
31. Die Bchandlung der Ersatzzuweisungen aus Anlaß der Unregelmäßigkeiten im Kassen-
und Rechnungsdienst.
32. Die Ubernahme von uneinbringlichen Ersatz- und Schuldbeträgen auf die Eisen—
bahnkasse.
33. Die Genehmigung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit und die Zulassung von
Reklameeinrichtungen in den Bahnhöfen, Eisenbahnzügen, Schiffen und an der freien Strecke.
34. Die Aufstellung der Fahrkurse für die Zugführer und Schaffner.
35. Die Aufstellung der Diensteinteiler für das maschinentechnische Zugpersonal.
36. Die Aufstellung des Zugbildungsplanes, soweit nicht das Verkehrsamt zuständig
ist, und die Festsetzung der Zuwartezeiten im innern Verkehr.
37. Die Einlegung von Sonderzügen (einschließlich der Oktoberfestsonderzüge), soweit
diese nicht durch das Verkehrsamt oder durch die Eisenbahninspektionen erfolgt.
38. Die Erledigung der Ansprüche auf Rückvergütung von Personenfahrgeldern und
von Fracht für Reisegepäck, Expreßgut und Leichen im inneren Verkehr.
39. Die Aufstellung des Güterzugsfahrplanes, bezüglich der direkten Güterkurse im
Benehmen mit der Eisenbahndirektion Nürnberg.
40. Die Aufhebung der Sonntagsruhe im Güterverkehr für bestimmte Zeiten und Züge.