Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 8. 185 
9. Die Bearbeitung der Zusatzbestimmungen zu den Dienstvorschriften der Eisenbahnen 
zur Militärtransportordnung und zum Militärtarif der Eisenbahnen. 
10. Die Behandlung der Gebühren für die auf Militärfahrscheine abgefertigten Militär- 
transporte und die Abrechnung hierüber mit anderen Eisenbahnverwaltungen. 
11. Die Genehmigung zur Anbringung von selbsttätigen Verkaufsvorrichtungen und 
Plakaten in den Eisenbahnzügen und zur unentgeltlichen Abgabe von Preßerzeugnissen an 
Reisende. 
12. Die Herstellung der Ubersicht über die Zugführer= und Schaffnerkurse. 
13. Die Aufnahme, Verwendung und Entlassung der Dienstfrauen; die Aufstellung 
der Fahrkurse für dieselben. 
14. Die Behandlung der Angelegenheiten der Güterwagen: insbesondere die Abgabe 
und Beistellung von Wagen für bestimmte Zwecke, die Abstellung von Wagen für Militär- 
transporte, die Einstellung von Privatgüterwagen und Güterwagen von Privatbahnen in 
den Wagenpark, die Uberlassung bahneigener Wagen an Private oder andere Eisenbahn- 
verwaltungen, die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung bei dem Abschluß von Ver- 
trägen mit fremden Verwaltungen über den Güterwagendienst und die Vertretung der 
Staatseisenbahnverwaltung in den Güterwagenverbänden nach näherer Anordnung des 
Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten. 
15. Die Vertretung der Verwaltung bei den Verhandlungen mit anderen Verwaltungen 
über die Führung der direkten Güterkurse. 
16. Die Bearbeitung des Transportdienstbuches. 
17. Die Aufstellung der Ladevorschriften. 
18 Die Herausgabe des Bahntelegraphen-Leitungsverzeichnisses, des Telephonsprechstellen- 
Verzeichnisses und der Karte der Telegraphen-, Telephon= und Streckenblockleitungen. 
19. Die Führung der Ersatzverzeichnisse für das Präzisionsnivellement der Rheinpfalz 
und für das Eisenbahnnivellement. 
20. Die Beschaffung, Verwaltung und Abgabe der Tarife, Drucksachen und Regie- 
materialien, soferne sie nicht von der Eisenbahndirektion München gemeinsam zu beschaffen sind. 
21. Die Vergebung der Lieferung der Holzschwellen und Brückenhölzer. 
22. Die Genehmigung der Zuschlagserteilung bei Verkäufen von alten unbrauchbaren 
Betriebs= und Werkstättematerialien im Betrage von mehr als 15000 .. 
Jc) Der Eisenbahndirektion München: 
1. Die Verwaltung der staatlichen Dampfschiffahrt auf dem Ammersee und der staat- 
lichen Schiffahrt auf der Amper mit den aus der Zuständigkeit der Amter sich ergebenden 
Vorbehalten; die Verwaltung des Erneuerungsfonds für diesen Betrieb. 
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