Nr. 8. 187
14. Die Genehmigung zur Anbringung von selbsttätigen Verkaufsvorrichtungen und
Plakaten in den Eisenbahnzügen und zur unentgeltlichen Abgabe von Preßerzeugnissen an
Reisende.
15. Die Herstellung der Gesamtübersicht über die Zugführer- und Schaffnerkurse.
16. Die Aufnahme, Verwendung und Entlassung der Dienstfrauen; die Aufstellung
der Fahrkurse für dieselben.
17. Die Abgabe und Beistellung von Wagen für bestimmte Zwecke, die Abstellung
von Wagen für Militärtransporte, die Einstellung von Privatgüterwagen und Güterwagen
von Privatbahnen in den Wagenpark, die Überlassung bahneigener Wagen an Private oder
andere Eisenbahnverwaltungen, die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung beim Abschluß
von Verträgen mit fremden Verwaltungen über den Güterwagendienst und die Vertretung
der Staatseisenbahnverwaltung in den Güterwagenverbänden nach näherer Anordnung des
Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten, die Wahrnehmung der Geschäfte der Baye-
rischen Gruppenausgleichstelle im Deutschen Staatsbahnwagenverbande.
18. Die Herausgabe des Bahntelegraphen-Leitungsverzeichnisses, des Telephonsprech-
stellen-Verzeichnisses und der Karte der Telegraphen-, Telephon= und Streckenblockleitungen.
19. Die Führung der Ersatzverzeichnisse für das Präzisionsnivellement in Bayern
rechts des Rheins und für das Eisenbahnnivellement.
20. Die Vergebung der Lieferung der Holzschwellen (ausgenommen Eichenschwellen),
der Brückenhölzer, Schwellenhölzer und Tränkungsstoffe.
21. Die Genehmigung der Zuschlagserteilung bei Verkäufen der alten unbrauchbaren
Betriebs= und Werkstättematerialien und der beim Betrieb des Schwellenwerks Kirchseeon
gewonnenen Nebenerzeugnisse und Abfälle im Betrage von mehr als 15 000 ..
22. Die Verwaltung der bahneigenen Pflanzgärten.
d) Der Eisenbahndirektion Nürnberg:
1. Die Verwaltung des Ludwig-Kanals.
2. Die Bearbeitung der Tarife und der Bestimmungen über die Benützung des
Ludwig-Kanals.
Dann für das ganze Verwaltungsgebiet:
3. Die Vertretung der übrigen Eisenbahndirektionen im Ausschusse des Deutschen
Eisenbahn-Verkehrsverbandes gemeinsam mit der Eisenbahndirektion München.
4. Die Bearbeitung der Bayerischen Zusatzbestimmungen zu den Kundmachungen und
Dienstvorschriften des Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverbandes, mit Ausnahme der Bestimmungen
über den Güterwagendienst, das Desinfektionswesen und das Zoll= und Stenerabfertigungswesen.
5. Die Verwaltung des Eisenbahnmuseums.