Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 8. 201 
h) Der Maschineninspektion Lindau: 
1. Die Ausführung und Überwachung des Dienstes der staatlichen Dampfschiffahrt auf 
dem Bodensee in verwaltungs-, betriebs-, verkehrsdienstlicher und maschinentechnischer Hinsicht. 
2. Das Einlegen von Sonderfahrten. 
3. Der Vertragsabschluß mit den Güterbestättern und Schiffsanbindern. 
4. Die Erledigung der Ansprüche auf Rückvergütung von Personenfahrgeldern und von 
Fracht für Reisegepäck im reinen Schiffsverkehr. 
i) Der Maschineninspektion Kaiserslautern: 
Die Besorgung der Geschäfte einer Werkstätteinspektion bei der Hauptwerkstätte Kaisers- 
lautern. 
k) Der Maschineninspektion Ludwigshafen a. Rh.: 
Die Besorgung der Geschäfte einer Werkstätteinspektion bei der Hauptwerkstätte Ludwigs- 
hafen a. Nh. 
1) Der Maschineninspektion I München: 
Die Leitung und Überwachung der staatlichen Dampfschiffahrt auf dem Ammersee und 
der staatlichen Schiffahrt auf der Amper in verwaltungs-, betriebs-, verkehrsdienstlicher und 
maschinentechnischer Hinsicht. 
m) Der Maschineninspektion Aschaffenburg: 
Die Leitung und Uberwachung der Kettenschleppschiffahrt auf dem Maine in ver- 
waltungs-, betriebs-, verkehrsdienstlicher und maschinentechnischer Hinsicht. 
n) Der Werkstätteinspektion Kaiserslautern: 
1. Die Abgabe von Ersatzstücken für die Pfälzischen Eisenbahnwagen an fremde Dienststellen. 
2. Die Unterhaltung der Fahrzeuge und die technische Uberwachung des Motorpost- 
dienstes für das linksrheinische Bayern. 
o) Der Werkstätteinspektion Ludwigshafen a. Rh.: 
Für das linksrheinische Bayeru: 
1. Die Beschaffung und Abgabe der Betriebs= und Werkstättematerialien nach Maßgabe 
des Materialverzeichnisses I, dann der elektrischen Geräte und Geräteteile. 
2. Die Beschaffung und Abgabe der Ersatzteile für die Luftbremsen. 
3. Die Abrechnung auf die Verträge über Lieferung von Brennstoffen. 
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