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Hofheim die zur Zeit zum Messungsamt Ebern gehörenden Gemeinden Aidhausen, Altenmünster,
Birnfeld, Eichelsdorf, Friesenhausen, Fuchsstadt, Goßmannsdorf, Happertshausen, Hofheim,
Junkersdorf, Kerbfeld, Lendershausen, Mailes, Manau, Oberlauringen, Ostheim, Reckerts-
hausen, Rügheim, Stadtlauringen, Sulzdorf, Unfinden, Wettringen und Wetzhausen.
Dem Messungsamte Schweinfurt, welchem nach Abtrennung der Amtsgerichtsbezirke
Haßfurt und Eltmann noch der Amtsgerichtsbezirk Schweinfurt verbleibt, wird der vom
Messungsamt Arnstein abzutrennende Amtsgerichtsbezirk Werneck zugeteilt.
VII.
Das Messungsamt Kitzingen wird gebildet aus dem vom Messungsamt Ochsenfurt
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Kitzingen und aus dem vom Messungsamte Volkach
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Dettelbach.
Die unter I bis VII bestimmte Einteilung und Anderung der Messungsbezirke hat
vom 1. April 1909 an in Wirksamkeit zu treten.
München, den 25. Februar 1909.
J. V.
Staatsrat v. Pausch.
Nr. 2051.
Bekanntmachung, den Vollzug der oberpolizeilichen Vorschriften über den Verkehr mit Kraft-
fahrzeugen betreffend.
## Staatsministerien des Innern und der Finanzen.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 17. September 1906 und vom
25. Juli 1907 (G.V. Bl. 1906 S. 748, 1907 S. 545) wird zum Vollzuge der ober-
polizeilichen Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen weiter folgendes bekannt-
gegeben:
Zu § 4mit § 14.
Nach § 4 Abs. 2 der oberpolizeilichen Vorschriften ist der Anzeige über die Inbetrieb-
nahme des Kraftfahrzeugs das Gu'#achten eines amtlich anerkannten Sachverständigen beizufügen.
Nach § 14 Abs. 1 kann der Führer seine Vertrautheit mit den Einrichtungen und der
Bedienung des Fahrzeugs durch das Zeugnis einer behördlich anerkannten Ettelle nachweisen.
Die Distriktspolizeibehörden dürfen die Anerkennung nur Sachverständigen von
ohne Zweifel hinreichender Erfahrung und vollkommener Unabhängigkeit
erteilen, die auch selbst in der Führung von Kraftfahrzeugen bestens be-
wandert sind. Handels= und Gewerbetreibende, die in geschäftlichen Beziehungen zum
Automobilwesen stehen, sind nicht als vollkommen unabhängig zu erachten.