Nr. 17. 321
1 Doller 4,20 M,
1 alter japanischer Goldyen 4,20 „
1 japanischr hn 2,10 „
1 deutsch-ostafrikanische oder indische Rupie 1,35 „
1 mexikanischer Golddollar Z 2,10 „
Zu 8§8 13 und 14 des Gesetzes.
Art und Vertrieb der Stempelzeichen.
§ 2.
Zum Zwecke der Entrichtung der Abgabe werden Stempelmarken über 0,10; 0,20;
0,30; 0,40; 0,50; 1; 1,50; 2; 2,50; 3; 3,50; 4; 4,50; 5; 10; 15; 20; 25;
30 und 50 —X und gestempelte Wechselvordrucke über O,10 .& ausgegeben. Die Verwendung
aus solchen Vordrucken entfernter Stempelzeichen wird als eine Entrichtung der Abgabe
nicht angesehen.
Die Marken haben die Form eines liegenden Rechtecks. Im Betrage von 0,10 bis
0,50 K sind sie in grüner, im Betrage von 1 bis 5 x in blauer Farbe hergestellt. In
der linken oberen Ecke dieser Marken befindet sich ein Schild mit dem Reichsadler, von
welchem sich nach rechts ein in zwei Enden auslaufendes Band mit der Inschrift „Deutscher
Wechselstempel“ zieht. Die Marken im Betrage von 10 bis 50 Kx sind in grüner und
roter Farbe hergestellt; sie sind mit dem Reichsadler und über dem letzteren sowie mehrfach
am Rande mit der erwähnten Inschrift versehen. Außer der in schwarzer Farbe hergestellten
Bezeichnung des Steuerbetrags und der entsprechenden Wechselsumme enthalten sämtliche
Marken den Vordruck „den“ zur Anbringung des Entwertungsvermerkes gleichfalls in
schwarzer Farbe.
Die Wechselvordrucke tragen einen mit Verzierungen umgebenen Stempel in grüner
Farbe, welcher, abgesehen von dem fehlenden Vordruck für den Entwertungsvermerk, dem
Muster der Wechselstempelmarken entspricht.
§ 3.
Der Vertrieb der Wechselstempelmarken und gestempelten Vordrucke erfolgt durch die
Postanstalten. Wechselstempelmarken zum Werte von 10, 20 und 30 Pfennig werden bei
allen Postämtern und bei denjenigen sonstigen Poststellen, bei welchen sich ein Bedürfnis
hiefür herausstellt, verkauft. Die Verkaufsstellen für Wechselstempelmarken von höherem Werte
und für gestempelte Vordrucke werden nach den örtlichen Verhältnissen bestimmt und zur
öffentlichen Kenntnis gebracht.
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