Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 18. 
Zu 156). 
Bestimmung der Verpuffungstemperatur. 
345 
Etwa 0,1 g getrockneter 
Schießwolle, werden in einem Reagenzglase von 125 mm Höhe, 15 mm lichter 
Weite und 0,, mm Wandstärke in ein auf 1000 erwärmtes Olbad gebracht. Das 
Reagenzglas muß genau 45 mm in das Ol hineintauchen und 40 mm über den 
Deckel des Olbades herausragen; ferner muß sich die Mitte der Ouecksilberkugel des 
benutzten Thermometers in gleicher Höhe mit dem Boden der Reagenzgläser befinden. 
Durch Erhitzen wird die Temperatur des Oles in der Minute um rund 50 0 
gesteigert, dergestalt, daß nach 16 Minuten 1800 C erreicht werden. 
   
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Zu 4. Stabilitätsprüfung bei 1450. 
0,8 Prozent Feuchtigkeitsgehalt) werden in kleine Glasfläschchen von 10 mm Weite 
53“ 
Zu 2. Feststellung des 
Zu 3. 
Wasser- 
bzw. Alkoholgehalts. 10 
der feuchten Nitrozellulose werden 
in einem offenen, flachen, mit ein- 
geschliffenem Deckel verschließbaren 
Wägegläschen von 30 mm Höhe 
und 55 mm Durchmesser bei 
600 C bis zur Konstanz getrocknet 
und der Gewichtsverlust festgestellt. 
Die Prüfung wird 2 mal wieder- 
holt. 
a) Feststellung wasserlös- 
licher Beimengungen (Kali-, 
Barytsalpeter). 10 g trockene 
Nitrozellulose werden in einem ge- 
wogenen Filter mit warmem de- 
stilliertem Wasser ausgewaschen, 
bis nichts mehr in Lösung geht. 
Das Filter mit dem verbleibenden 
Rückstande wird bei 600 bis zur 
Konstanz getrocknet. Der Gewichts- 
verlust ergibt den Gehalt an Bei- 
mengungen. 
b) Paraffin wird durch 
Atherextraktion ermittelt. 
Je 0,1 g trockener Nitrozellulose (von höchstens
	        
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