Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 18. 349 
Zu 3. Verhalten bei Warmlagerung. 
Wie unter 3 der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Das 
Vergleichspulver erleidet nur einen unwesentlichen Gewichtsverlust. 
Zu 4. Verhalten bei Zündung. 
a) Zündversuch mit Schwarzpulverzündschnur. 
Wie unter 5a) der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. 
Das Vergleichspulver verpufft, detoniert aber nicht. 
b) Einwerfen von Proben des Sprengstoffs in eine rotglühende Eisenschale. 
Wie unter 5b) der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. 
Der Sprengsalpeter entzündet sich nach wenigen Sekunden und brennt rasch ab, 
detoniert aber nicht, das Jagdpulver verpufft sofort, explodiert aber nicht. 
Jc) Erhitzen kleiner in Reagenzgläsern untergebrachter Proben im Woods'schen 
Metallbad bis zum Zersetzungs-(Verpuffungs-) punkt. 
Wie unter 5) der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. 
Das Vergleichspulver verpufft bei etwa 300 0. 
Zu 5. Verhalten gegen mechanische Einwirkung. 
àa) Gegen Stoß und Schlag unter dem Fallhammer. 
Wie unter 6 a) der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. 
b) Gegen Reibung im unglasierten Porzellanmörser. 
Wie unter 6b) der Prüfungsvorschriften für Ammoniakfalpetersprengstoffe. 
Das Vergleichspulver ergibt keine wahrnehmbare Reaktion. 
VII. Dynamite und dynamitähnliche Sprengstoffe. 
Als Vergleichssprengstoffe dienen Sprenggelatine oder Gurdynamit von folgender 
Zusammensetzung: 
Nitroglyzerin 93 Prozent, 
Kollodiumwolle 7 Prozent; 
Nitroglyzerin 75 Prozent, 
Kieselgur 25 Prozent. 
Sprenggelatine 
Gurdynamit 
Die Prüfung muß sich erstrecken auf: 
1. Chemische Analgyse, 
2. Verhalten gegenüber Lackmuspapier, 
3. „ bei Warmlagerung, 
4. „ der pulverförmigen Sprengstoffe bei längerem Rütteln (Entmischbarkeit), 
5. „ bei Zündung, 1 
6 „ gegen mechanische Einwirkung Schlag, Stoß, Reibung).
	        
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