Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

  
Gesth und Verorduuiigs ·laii 
für das 
Königreich Vayern. 
  
Nr. 29. 
München, den 3. Juli 1909. 
  
  
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 23. Juni 1909, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 25. Juni 1909, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und 
Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
  
—..-3----—...TV...—. 
  
  
Nr. 17740. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Vereinsbank in Nürnberg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetz- 
lichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, in Stücke 
zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 eingeteilte Schuldverschreibungen in den 
Verkehr zu bringen: 
eine weitere Serie (XXXIV) 40%iger Bodenkreditobligationen (Hypothekenpfandbriefe) im 
Betrage von zehn Millionen Mark, bei welchen die Verlosung und Kündigung gtis zum
	        
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