Nr. 36. 461
4. Der Landrat hat gebeten zu erwägen, ob nicht angesichts der Aufbesserung der
Gehalte des Lehrpersonals der Realschulen für Leitung und Unterricht bei den an Real-
schulen angegliederten Fortbildungsschulen innerhalb des Pflichtstundenmaßes die Honorierung
zu versagen sei. Das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten wird dem Landrate hierüber weitere Eröffnung zugehen lassen.
5. Den Beschlüssen des Landrats zum Vollzuge der Artikel 188 und 189 des
Beamtengesetzes haben Wir bereits Unsere Genehmigung erteilt. Wir sprechen dem
Landrate Unsere Anerkennung für die Bereitwilligkeit aus, mit der er den erheblichen
Mehrbedarf zur Verfügung gestellt hat.
6. Den namhaft erhöhten Willigungen des Landrates für Wasserbauten erteilen Wir
gerne Unsere Genehmigung. #
7. Der Willigung der Rate von 45000 -zum Ausbau und zur Fortsetzung der
Lechkorrektion Scheuring-Prittriching erteilen Wir Unsere Genehmigung; zu dem Beschlusse
des Landrats, sich an der Fortsetzung der Lechkorrektion bis zum Hochablaß bei Augsburg
nicht zu beteiligen, sowie zu dessen Bitte, von weiteren Leistungen der Kreisgemeinde von
Oberbayern zu den in Ausführung begriffenen größeren gemeinsamen Korrektionen des
Staates und des Kreises an der Isar und am Lech vom Jahre 1910 an abzusehen,
behalten Wir Unserem Staatsministerium des Innern weitere Entschließung vor.
8. Den erhöhten Willigungen des Landrats für Kulturunternehmungen, für die Förde-
rung der Geflügel= und Bienenzucht, für die Aufstellung von Bezirksbaumwärtern und für
die Hebung der Alpwirtschaft, endlich dem Beschlusse über Aufstellung eines Molkereiinspektors,
durch welche Beschlüsse der Landrat neuerdings sein verständnisvolles Interesse an der
Förderung der Landwirtschaft des Regierungsbezirkes bekundet hat, erteilen Wir gerne
Unsere Genehmigung.
9. Hinsichtlich der Verhältnisse der Angestellten der Heil= und Pflegeanstalten ver-
weisen Wir auf Unsere Entschließung vom 30. Dezember 1908. Im übrigen erteilen
Wir den auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen Unsere Genehmigung. Für die Auf-
nahme eines Kreisanlehens zu Zwecken der Irrenpflege bleibt die gesetzliche Ermächtigung
vorbehalten.
10. Weiter erteilen Wir Unsere Genehmigung den Beschlüssen über den Ankauf
des Gerer'schen Anwesens in Gern bei Gabersee und über die Errichtung einer elektrischen
Licht= und Kraftdampfanlage in Gabersee.
11. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats
erteilen Wir Unsere Genehmigung.
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