Nr. 36.
465
Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
III
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der geseblichen Kreisvereine quies-
ziert waren.
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
àa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
6) aus Kreisfonds
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel ber zuletzt be-
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds
cc) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von
Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions-
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal aus
Zentralfonds-
dd) Zur Unterstützung des vor dem 1. Januar 1904
zugegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals
I) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volks-
schullehrer:
aa) aus Zentralfonds:
a) im allgemeinen
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr-
personal
y) für dürftige, dem Unteistüdungbalter entwachiene
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
a) im allgemeinen (in bisheriger Weisee
6) Beiträge à 90 .∆ bezw. 180 .K für die Witwen,
36 & bezw. 90 .+áA für die Doppelwaisen und
27 ¾ bezw. 60 .4 für die einfachen Waisen
7) Zulagen à 60.4& für Witwen, welche das 65. Lebens-
jahr zurückgelegt haben, insoferne sie vor dem
1. Januar 1907 zugegangen sind
) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1907
zugegangenen Witwen und Waisen, behufs An-
gleichung an die höheren Pensionssätze unter 9
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstütung der Hinter·
bliebenen der Volksschullehrer
——2
292 720
295 652
71 801
11 500
15 000
139 490
5 300
2 000
234
54 927
9900
5 000
14 000