Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr.  36.

465

 

 

Kap.

Tit.

Vortrag

Festgesetzter

Betrag

 

 

III

 

 

 

Pensionen  und  Alimentationen:

a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die
bereits  vor  dem  Entstehen  der  geseblichen  Kreisvereine  quiesziert
  waren.

b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:

àa)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanstalt  für  dienstunfähige
Lehrpersonen:
a)  aus  Zentralfonds
6)  aus  Kreisfonds

bb)  Pensionszulagen  nach  einem  Drittel  ber  zuletzt  bezogenen
  Dienstalterszulagen  aus  Zentralfonds

cc)  Zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896
pensionierten  Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von
Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal  aus
Zentralfondsdd)

  Zur  Unterstützung  des  vor  dem  1.  Januar  1904
zugegangenen  pensionierten  Volksschullehrpersonals

I)  Unterstützungsbeiträge  für  die  Hinterbliebenen  der  Volksschullehrer:

aa)  aus  Zentralfonds:
a)  im  allgemeinen
6)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896
zugegangenen  Lehrerrelikten  und  zur  Gewährung
von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen
  Pensionseinrichtungen  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal

y)  für  dürftige,  dem  Unteistüdungbalter  entwachiene
Lehrerwaisen

bb)  aus  Kreisfonds:

a)  im  allgemeinen  (in  bisheriger  Weisee

6)  Beiträge  à  90  .∆  bezw.  180  .K  für  die  Witwen,
36  &  bezw.  90  .+áA  für  die  Doppelwaisen  und
27  ¾  bezw.  60  .4  für  die  einfachen  Waisen

7)  Zulagen  à  60.4&  für  Witwen,  welche  das  65.  Lebensjahr
  zurückgelegt  haben,  insoferne  sie  vor  dem
1.  Januar  1907  zugegangen  sind

)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1907
zugegangenen  Witwen  und  Waisen,  behufs  Angleichung
  an  die  höheren  Pensionssätze  unter  9

d)  Zuschuß  an  den  Kreisverein  zur  Unterstütung  der  Hinter·
bliebenen  der  Volksschullehrer

 

 

——2

292  720
295  652

71  801

11  500
15  000

139  490

5  300
2  000

234

54  927

9900

5  000
14  000