Nr. 36.
465
Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
III
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der geseblichen Kreisvereine quiesziert
waren.
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
àa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
6) aus Kreisfonds
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel ber zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen aus Zentralfonds
cc) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von
Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
für das an gemeindlichen Pensionseinrichtungen
nicht teilnehmende Lehrpersonal aus
Zentralfondsdd)
Zur Unterstützung des vor dem 1. Januar 1904
zugegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals
I) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer:
aa) aus Zentralfonds:
a) im allgemeinen
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
für das an gemeindlichen
Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal
y) für dürftige, dem Unteistüdungbalter entwachiene
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
a) im allgemeinen (in bisheriger Weisee
6) Beiträge à 90 .∆ bezw. 180 .K für die Witwen,
36 & bezw. 90 .+áA für die Doppelwaisen und
27 ¾ bezw. 60 .4 für die einfachen Waisen
7) Zulagen à 60.4& für Witwen, welche das 65. Lebensjahr
zurückgelegt haben, insoferne sie vor dem
1. Januar 1907 zugegangen sind
) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1907
zugegangenen Witwen und Waisen, behufs Angleichung
an die höheren Pensionssätze unter 9
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstütung der Hinter·
bliebenen der Volksschullehrer
——2
292 720
295 652
71 801
11 500
15 000
139 490
5 300
2 000
234
54 927
9900
5 000
14 000