Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 36. 493 
Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
1 
VI 3 Sonstige Krankenanstalten. 
2 An die Augenheilanstalten: 
# a) an die Universitäts-Augenklinik in München 313— 
b) an die Augenklinik des prakt. Arztes Dr. Leonhard in 
1 Landshut ...... 200— 
3“ An das Dr. Haunerssche Kinderspital in München . zoo- 
4AndasGtselakmderspttalmMünchen 100— 
5|Für die Pflegerinnenanstalt des Bayerischen Frauenvereins vom roten 
i Kreuz in München 500— 
6| An die gleiche Anstalt zur Ausbildung von Landkrankenpflegerinnen 700— 
4 Betriebskostenzuschuß für das Sanatorium für Lungenkranke in 
Haustein ... .. 200— 
öiAndte Hebammenschule in Muchen 1 500— 
6 — — 
7 1 Beiträge für Pfleglingei in Anstalten für Blödsinnige und ähnliche Hilfs- I 
i bedürftige, insbesondere für solche in den Anstalten i in Straubing, I 
Deggendorf, Ecksberg und Ursberg . . 2000«I— 
2 — — — — 
3 guschuß zur Erweiterung der Aretinenanstalt Deggendorf. 2000— 
4 Zuschuß an die St. Josephs= Kongregation in Ursberg 500 
5 — — — — — 
8 An das Seraphische Liebeswerk für arme und ver- 
wahrloste Kinder 100 — 
9 Unterstützung an gemeindliche und bistriktive Armen= 
pflegen: 
1 Zum Unterhalte von Irren 7000|— 
10) 1/ Beitrag zur Unterhaltung der Arbeiterkolonie in Herzogsägmühle . 300— 
2 Zuschuß behufs Gründung neuer und Erhaltung der bestehenden 
6 Naturalverpflegsstationen für wandernde Arbeiter 5000 4 — 
11 Sonstige Ausgaben auf Wohltätigkeit und zwar: 
Bereitstellung von Mitteln für Fälle der Not und außerordentliche 
Unglücksfällele 143 -# — — 
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur nterstützung 
. der mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach der 
EK. Deklaration vom 10. Mai 1902 50 46750 
13. Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die 
Unterbringung von Geisteskranken und Blöden in Irren- 
und Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 
10. Mai 190902 1 300— 
Sunme- Kop- V 51 M 216 875·83 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbanten. 
1r a) Beiträge zu Distriktsstraßen 50 000— 
« b) Beiträge für wichtige Gemeindewege und Brücken. 12 000/— 
827
	        
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