Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Abschied für den Landrat der Pfalz über dessen Verhandlungen für das Jahr 1909. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
—ie 
von Gottes Gnaden Küöntglicher Prinz von Hanern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
16. bis 28. November 1908 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1907. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1907 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1909. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes der Pfalz beträgt für das Jahr 1909 
5496 797 A, wovon ein Steuerprozent auf 54 967 A sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1909. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung.
	        
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