Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 86. 513 
Abschied für den Landrat der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen für 
das Jahr 1909. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
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von Gottez Guaden Söniglicher Prinz von Lapern, 
Pegent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom 16. bis 28. November 1908 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1907. 
Die gemäß Art. 15 Lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1907 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1909. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1909 2 485 186 A, wovon ein Steuerprozent auf 24 851 .X& sich 
berechnet. 
. m. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1909. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Die Beschlüsse des Landrates hinsichtlich des Neubaues der Kreistaubstummenanstalt 
in Regensburg und der Bezüge des Lehrpersonales dieser Anstalt werden genehmigt. Die 
Kreisregierung hat das Projekt des Anstaltsneubaues nach Tunlichkeit weiter zu fördern, die
	        
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