Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Abschied  für  den  Landrat  von  Mittelfranken  über  dessen  Verhandlungen  für  das  Jahr  1909.
Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Zuitpoll,

von  Gottes  Gnaden  SFöniglicher  Prinz  von  Hayern.
Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Mittelfranken  in  seinen  Sitzungen
voms  16.  bis  28.  November  1908  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen  und
erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1907.

Die  gemäß  Art.  15  Lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1907
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1909.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirkes  Mittelfranken  beträgt  für  das
Jahr  1909  7874  665  A,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  78746  sich  berechnet.

III.
Kreisausgaben  und  Kreiseinnahmen  für  das  Jahr  1909.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreisausgaben  und  Kreiseinnahmen
erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  durch  den  Landrat  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und
gefaßten  Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung.

1.  Den  Beschlüssen  des  Landrats  über  die  Gewährung  widerruflicher  Gehaltszulagen
an  die  Hilfslehrer  und  Hilfslehrerinnen  der  Volksschulen  in  Gemeinden  ohne  ortsstatutarische
Regelung  der  Lehrergehalte,  dann  über  die  Aufbesserung  der  Ruhegehalte  der  dienstunfähigen