Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

562 
  
  
  
  
  
. Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
12 
III 6 Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
  
— 
——— 
  
  
10 
  
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der bisherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds .. 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
6) aus Kreisfonds: 
aa) zur Bestreitung der ordentlichen (sächl.) Schulbedürfnisse 
bb) zur Förderung der Trennung der Mesnerdienste von 
den Schuldiensten 
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung der 
mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 
k) Für Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes 
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten: 
a) Realexigenzbeiträge . . 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern 
c) zu Schulhausbauten und zwar zur uneersuhung bürsihe 
Gemeinden für diesen Zweck 
Nach Anfall zahlbare Bauausgaben 
Prüfungs= und Aussichtskosten: 
a) Aversen der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
ordentlichen Schulvisitationen und Kosten für Formularpapiere 
b) Diüten für außerordentliche Schulvisitationen . 
(-)fürd1e Kretsschulmspektoren 
aa) Gehalte 
bb) Gehaltszulagen 
cc) Diäten und Reisekosten 
Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstun- 
fähige Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds 
8) aus Kreisfonds 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds 
  
  
70 740 — 
600 — 
80 000— 
1000 
60 000 
168.6: 
15 .570— 
1 715 
90600— 
1380— 
3200 — 
  
143 120/ — 
100 000“ 
42 408 — 
6
	        
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