Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

574 
8. Den auf den Maximilianshilfsfonds und den allgemeinen Reservefonds überwiesenen 
Willigungen des Landrates erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Wildenwart, den 26. Juli 1909. 
Luitpold, 
Prinz von HLHayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. Hrettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrat v. Schreiber.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.