Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 38. 
629 
  
a) Grundsteuerreinertrag, 
b) Gebändesteuernutzungs- 
wert, 
c) letzter Erwerbspreis 
und Erwerbsjahr, 
d) Feuerversicherungs- 
summe, 
e) Taxwert. 
(Die Angaben sind nur 
zu machen, soweit sie sich 
aus dem Grundbuch er- 
geben.) 
8 
Angabe 
a) ob Befreiung be- 
antragt ist, 
und bejahendenfalls 
ob das Grundstück be- 
baut oder unbebaut ist, 
c) ob der Erwerber den 
Grundstückshandel 
gewerbsmäßig betreibt, 
ob der Erwerber ein 
Jahreseinkommen von 
b.— 
— 
9 
Betrag des 
  
Stempels 
im im 
einzelnen ganzen 
————— 
10 11 
Die Zahlung 
des 
Stempels 
ist 
erfolgt am 
Bemerkungen 
  
12 
13 
  
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nachweisung wird hiermit bescheinigt. 
  
  
l 
  
  
  
Datum, Bezeichnung der Behörde usw. 
Unterschrift.
	        
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