Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 40. 653 
Nr. 21894. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank A. G. in München wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber 
lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 —“ eingeteilte Schuld- 
verschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
Zwei Serien (71 und 72) unverlosbarer, vom 1. September 1909 an innerhalb 
70 Jahren im Wege der Kündigung oder des Rückkaufs einzulösender, jedoch in den ersten 
zehn Jahren seitens der Bank nicht kündbarer 4% iger Hypothekenpfandbriefe im Gesamt- 
betrage von 10 Millionen Mark. 
München, den 12. August 1909. 
J. V. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
Nr. 26025. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 12. August 1909 anzuordnen 
geruht, daß mit Wirksamkeit vom 1. September 1909 die Stelle eines Forstamtsassessors 
beim Forstamte Maut-West aufgehoben und dafür dem Forstamte ein weiterer Forst- 
assistent beigegeben werde. 
München, den 13. August 1909. 
v. Pfaff.
	        
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