Nr. 49.
II. Königreich Bayern.
Lichtenhof: Kreis-Landwirtschaftsschule,
Rünchen: ##Handelsschule,
Nürnberg: fHandelsschule, «
Pfarrkirchen:fLandwirtschaftöschule.
Würzburg: Privathandelsschule von Adamt,
III. Königreich Sachsen.
#Höhere Abteilung der städtischen
Handelsschule, l
Chemnitz: Offentliche Handelslehranstalt,
Döbeln: Höhere Landwirtschaftsschule (ver-
bunden mit Realgymnasium),
Dresden: sOffentliche Handelslehranstalt der
Dresdener Kaufmannschaft,
Leipzig: #Offentliche Handelslehranstalt,
Bautzen:
Zittau: Handelsabteilung des Realgymnasiums.
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IV. Großherzogtum Baden.
Mannheim: 1Handelsmittelschule (verbunden mit
der Oberrealschule).
V. Großherzogtum Hessen.
Groß-Umstadt: sLandwirtschaftsschule (verbunden
mit Realschule).
VI. Großherzogtum Oldenburg.
Varel: Landwirtschaftsschule.
VII. Herzogtum Braunschweig.
Helmstedt: #Landwirtschaftliche Schule Marien-
berg nebst #Realabteilung.
VIII. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Arnstadt: Handelsabteilung der Realschule.
IX. Elsaß-Lothringen.
Rufach: ## Landwirtschaftsschule.
Privat-Lehranstalten.
n) Schullehrerseminare.
I. Königreich Preußen.
Berlin: Jüdische Lehrerbildungsanstalt,
Niesky: Seminar der Brüdergemeinde.
b) Andere Privat-Lehranstalten.))
Königreich Preußen.
Berlin: x#Handelsschule von Richard Engelberg,
Falkenberg i. d. Mark: Viktoria-Institut von
Hermann Schulz,
Frankfurt a. Main: 1Ruoff-Hassel'sches Er-
ziehungsinstitut von Karl Schwarz,
Friedrichsdorf bei Homburg v. d. Höhe: (Gar-
nier'sche Lehr= und Erziehungs-
anstalt unter Leitung des Dr. Karl
Marmier,)
Gaesdonck (Rheinprovinz): Privat-Unterrichts-
und Erziehungsanstalt (Collegium
Augustinianum) unter Leitung des
Dr. Franz Hartmann,)
Gnadeufrei: Realschule unter Leitung des
Diakonus Kücherer,
Godesberg (Rheinprovinz): Evangelisches Päda-
gogium (Krealistische und progym-
nasiale Abteilung) von Professor
Otto Kühne,
Kemperhof bei Coblenz: Katholische Knaben-
Unterrichts= und Erziehungsanstalt
unter Leitung des Oberlehrers a. D.
Anton Stukenberg,
Bad Lauterberg i. Harz: ##Ahy'sche Realschule,
höhere Privat -Knabenschule des
Dr. Paul Bartels,
1) Mit rückwirkender Geltung bis zum Prüfungstermin im Jahre 1908 einschließlich.
XIX) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter
Leitung eines Regierungskommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die
Prüfungsordnung von der Aussichtsbehörde genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung
oder einzelnen Teilen derselben sind unstatthaft.
*) Die Berechtigung ist der Anstalt zunächst bis zum Ostertermin 1910 einschließlich belassen worden.
3) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugnis für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen
Schülern der Untersekunda auszustellen, welche die Entlassungsprüfung unter Boi eines staatlichen Kommissars
auf Grund der Ordnung der Reifeprüfung für die preußischen Progymnasien vom 6. Januar 1892 bestanden haben.