Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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St M. d. J. Nr. 29275. 
Kr.-Min. Nr. 20910. 
  
Bekanntmachung, Zurückstellung Militärpflichtiger im Ausland betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und fAK. fKriegsministerium. 
In Ergänzung des mit Bekanntmachung vom 6.,Dezember 1906 (Ges.= u. Verord.-Bl. 
S. 856) veröffentlichten Verzeichnisses wird zur Kenntnis gebracht, daß nach der in Nr. 60 
S. 1332 des Zentralblattes für das Deutsche Reich enthaltenen Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers vom 29. v. M. dem Kaiserlichen Konsulat in Lyon auf Grund des § 33 Ziff. 10 
der Wehrordnung die Befugnis übertragen worden ist, die in seinem Bezirke lebenden militär- 
pflichtigen Deutschen bis zum 25. September des dritten Militärpflichtsjahres zurückzustellen. 
München, den 16. Oktober 1909. 
5 Frhr. v. Horn. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
A 
  
VOrdens· Verleihung. 
Im Namen Seiner Moajestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 5. Oktober 1909 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Kellereidiener 
in Diensten Seiner Königlichen Hoheit des 
Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern, Jo- 
hann Riethmaier, die silberne Medaille des 
Verdienstordens vom hl. Michael zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 3. Oktober 1909 dem K. Käm- 
merer, Staatsrat i. a. o. D. Heinrich Frei- 
herrn Tucher von Simmelsdorf, a. o. 
Gesandten und bevollmächtigten Minister am 
K. und K. Osterreichisch-Ungarischen Hofe, 
für das ihm von Seiner Majestät dem Kaiser 
  
  
von Osterreich und Apostolischen König von 
Ungarn verliehene Großkreuz des österreichisch 
kaiserlichen Leopold-Ordens, 
dem K. Kämmerer Karl Freiherrn von 
Aretin, fürstlich Thurn= und Taxisfschen 
dirigierenden Geheimen Rat in Regensburg, 
für die ihm verliehenen Ordensauszeichnungen, 
nämlich den K. Preußischen Kronen-Orden 
II. Klasse, das Großkomturkreuz des Groß- 
herzoglich Mecklenburgischen Hausordens der 
Wendischen Krone und das Ehrenkomenturkrenz 
des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens, und 
dem K. Professor, Oberregisseur und Kam- 
mersänger Anton Fuchs und dem K. Ma- 
schineriedirektor Julius Klein für die ihnen 
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt 
verliehenen Ordensauszeichnungen und zwar 
Ersterem für das Ritterkreuz I. Klasse des 
herzoglich Anhaltischen Haus-Ordens Albrechts 
des Bären, Letzterem für den herzoglich An- 
haltischen Verdienstorden für Wissenschaft 
und Kunst 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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