Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 53. 755 
Anlage I. 
Ubersicht 
über die 
zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen nichtrichterliche Beamte zuständigen Behörden 
und Beamten. 
  
  
  
Zur Verhängung von Ordnungsstrafen zuständige Behörden und Beamte: 
Stellen und Behörden, über den *J( — 
a. * gegenüber den Beamten der Klassen 14 bis 30 
bei denen I. Instanz gegenüber 5 gegenüber t der Gehaltsordnung 
die Beamten b. dem Dorstande # Klasse cn een und den nichtetatsmäßigen Beamten 
verwendet sind Be- der Stelle der Gehaltsordnung Verwei 
schwerde- oder Behörde einschließli erweis Geldstrafe 
Instanz schließlich und Eeczrafe über 30 4 
  
  
  
  
  
  
A. Geschäftskreis des K. Staatsministeriums des Königlichen Hauses 
und des Außern. 
  
  
  
1. Staateministerium a. — Staatsminister 
(einschließlich des Zen0 — Staatsrat 
tralinspektors für Fa- 
briken und Gewerbeund 
des Landesgewerbe- 
arztes. 
2. Der bei der Zentral- a. — Staatsminister — — 
stelle für Industrie, — Staatsrat — — 
Gewerbe und Handel 
verwendete Gewerbe- 
inspektor 
3. Gesandtschaften a. Staatsministerium Gesandtschaftschef Staatsministerium 
b. Staatsrat Staatsministerium Staatsrat 
4. Gewerberäte a. Regierungs-Präsident 
b. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern 
5. Arbeitermuseum a. Staatsministerium Vorstand des Staatsministerium 
Arbeitermuseums 
b. Staatsrat Staatsministerium Staatsrat 
6. Oberbergamt und geo- a. Staatsministerium Vorstand des Oberbergamts 
gnostische Untersuchung b. Staatsrat Staatsministerium 
des Königreichs 
7. Berginspektionen a. Oberbergamt Vorstand Oberbergamt 
der Berginspektion 
b. Staatsministerium Oberbergamt Staatsministerium 
  
  
  
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