Nr. 53.
E.— .
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Zur Verhängung von Ordnungsstrafen zuständige Behörden und Beamte:
Stellen und Behörden, 7“7
; egenüber den Beamten der Klassen 1
bei denen I. Instanz gegenüber gegenüber ges der Gehaltsordnung
die Beamten b. dem Vorstande den budeken Henmten und den nichtetatsmäßigen Beamten
verwendet sind Be- der Stelle der Gehaltsordnung Verweis
schwerde- oder Behörde inschließli erte Geldstrafe
Instanz einschließlich un Gitrafe über 30 4
5. Zollämter und Neben-
zollämter I. Klasse
(einschließlich der
Steuerhebestellen) —
à) mit Vorständen Aa. Generaldirektion Vorstand des Zoll- Hauptzollamt
nach den Klassen 9 der Zölle und indirekten Steuern amts oder Neben-
und 12 der Ge- · zollamts I. Klasse
haltsordnung b. Staatsministerium Hauptzollamt Generaldirektion
der Zölle und
indirekten Steuern
b) mit Vorständen a. Hauptzollamt — Hauptzollamt
nach Klasse 14:1he. Generaldirektion — Generaldirektion
Gehaltsordnung der Zölle und der Zölle und indirekten Steuern
6. Steuerämter und
Steuerstellen
7. Nebenzollämter
II. Klasse
III. Verwaltun derder-
Hütten= und Salzwerke.
1. Generaldirektion der
Berg-, Hütten= und
Salzwerke
2. Bergwerkshauptkasse
3. Betriebsämter
b.
b.
b.
indirekten Steuern
Hauptzollamt
Generaldirektion
der Zölle und
indirekten Steuern
Hauptzollamt
Generaldirektion
der Zölle und
indirekten Steuern
Staatsministerium
Staatsrat
Generaldirektion
der Berg-, Hütten= und Salzwerke
Staatsministerium
Generaldirektion
der Berg-, Hütten= und Salzwerke
Staatsministerium
Hauptzollamt
Generaldirektion
der Zölle und indirekten Steuern
Generaldirektor der Berg., Hütten= und Salzwerke
Staatsministerium
Vorstand der Berg-
werkshauptkasse
Generaldirektion
der Berg-, Hütten-
und Salzwerke
Vorstand
des Betriebsamts
Generaldirektion
der Berg--, Hütten-
Generaldirektion
der Berg-, Hütten-
und Salzwerke
Staatsministerium
Generaldirektion
der Berg-, Hütten-
und Salzwerke
Staatsministerium
und Salzwerke
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