Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 53. 771 
  
  
  
  
  
  
  
  
Zur Verhängung von Ordnungsstrafen zuständige Behörden und Beamte: 
Stellen und Behörden, *55 Perel 6 
; a. gegenüber den Beamten der Klassen 14 bis 30 
bei denen I. Instanz gegenüber d gegenüber der Gehaltsordnung 
die Beamten b. dem Vorstande ##### Klasse zamten und den nichtetatsmäßigen Beamten 
verwendet sind Be- der Stelle der Gehaltsordnung —Hervwei — 
schwerde- oder Behörde einschließli erweis Geldstrafe 
Instanz schließlich und Zelzrref- über 30 M 
VII. K. Bank. 
. . * . I . . . 
1. Bankdirektion a. Staatsministerium Präsident der Bankdirektion 
h. Staatsrat Staatsministerium 
2. Hauptbank und Filial- a. Bankdirektion Vorstand Bankdirektion 
anken der Hauptbankoder 
der Filialbank 
b. Staatsministerium Bankdirektion Staatsministerium 
  
F. Gemeinschaftliches Personal der K. Staatsministerien des Innern 
und der Finanzen. 
  
Kreisregierungen a. Staatsministerien Regierungspräsident 
(Gemeinschaftliche Be- des Innern 
amte) und der Finanzen 
b. Staatsrat Staatsministerien des Innern und der Finanzen 
  
G. Geschäftskreis des K. Kriegsministeriums. 
(Aus dem Militäretat besoldete, nicht zu den Militärverwallungsbeamten gehörige Heamte.) 
1. Militärgeistliche a. – Kommand. General — — 
b. — Kriegsminister — — 
2. Militär-Bildungsan- a. — Inspekteur Kommandeur Inspekteur 
stalten: Zivillehrer b. — Kriegsminister Inspekteur Kriegsminister 
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3. Remontedepots: 
Förster, Waldwärter a. — Administrator Inspekteur 
h. — — Inspekteur Kriegsminister 
 
	        
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