Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Stellen und Behörden, 
bei denen die Beamten 
verwendet sind 
Zur Beantragung der Einleitung des Disziplinar- 
verfahrens ist zuständig: 
  
gegenüber den Beamten 
bis Klasse 18 
der Gehaltsordnung 
gegenüber den Beamten 
der Klassen 14 bis 30 
der Gehaltsordnung 
und den Beamten im Sinne 
Bemerkungen 
  
einschließlich des Artikel 1 des Beamten- 
gesetzes 
VI. Staatsschuldenverwaltung. 
1. Direktion Staatsministerimim Direktion der Staats- 
2. Kassen 
VII. K. Bank. 
1. Bankdirektion 
2. Hauptbank und Filialbanken 
  
  
m2 
schuldenverwaltung 
Bankdirektion 
  
F. Gemeinschaftliches Personal der K. Staatsministerien des Innern 
und der Finanzen. 
Kreisregierungen 
(Gemeinschaftliche Beamte) 
Staatsministerien des 
Innern und der Finanzen 
Regierungspräsidium 
G. Geschäftskreis des K. Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten. 
1. Staatsministerium 
2. Eisenbahn= und Oberpostdirektion 
dann das Personal der diesen 
Stellen untergeordneten Behörden 
(Inspektionen und äußeren Dienst- 
stellen) 
3. Amter der Eisenbahn= oder Post- 
verwaltung 
H. Geschäftskreis des K. Kriegsministeriums. 
  
Staatsministerium 
Staatsministeriim 
R„ Personalämter der Eisen- 
Eisenbahn= oder Ober- 
postdirektion 
bahn= oder Postver- 
waltung 
  
Zust. Ordnung: 
§8 1 Z. 24, 8 8 B. 23 
§2 B. 16, §#90 Z. 15 
8§ 4a 9i, § 10a 7i 
(Aus dem Militäretat besoldete, nicht zu den Militärverwaltungsbeamten gehörige Geamte.) 
Militärgeistliche 
Militärbildungsanstalten: 
Zivillehrer 
Remontedepots: 
Förster, Waldwärter 
  
Kriegsministerium 
  
Remonte-Inspektion 
 
	        
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