Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Nr. 9/Vos. 
Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Anlage C zur Eisenbahn-Berkehrsordnung. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
In der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (Gesetz= und Verordnungsblatt 1909 
S. 29) wird die Nummer Ib (Munition), wie folgt, ergänzt: 
1. In den Eingangsbestimmungen Ziffer Z3a wird hinter dem Worte „Zünd- 
hütchen“ eingeschaltet: 
(mit bedeckter oder unbedeckter Zündsatzoberfläche) 
2. In den Beförderungsvorschriften A. Verpackung. 
Abs. (3) gefaßt: 
Zu 3. wird der Eingang des 
(3) Vor Einlegung in die Behälter sind Zündhütchen mit un- 
bedeckter Zündsatzoberfläche sowie Zündspiegel (a) in Mengen bis 
1000 Stück, Zündhütchen 
5000 Stück in Blechbehälter, Holzkisten 
Die Ergänzungen treten sofort in Kraft. 
München, den 4. November 1909. 
mit bedeckter Zündsatzoberfläche (a) bis 
nusw. wie bisher. 
v. Frauendorfer. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Moajestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 21. Oktober 1909 dem K. Hof- 
stabsarzte Hofrat Dr. Gustav von Hößlin 
und Allerhöchstihrem Leibarzte dem K. Hof- 
stabsarzte Hofrat Dr. Wilhelm Kastner den 
Titel eines K Medizinalrates zu verleihen, 
unterm 25. Oktober 1909 die Freifrau 
Regina Chariklia von Würtzburg, geborene 
Philon, Gemahlin des K. Kämmerers und 
erblichen Reichsrates Ludwig Freiherrn von 
Würtzburg, zur K. Palastdame zu ernennen. 
Allerhöchste Auszeichnungen. 
Jnm Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
nachstehende Auszeichnungen zu verleihen: 
unterm 28. August 1909: 
den Haus-Ritterorden vom heiligen 
Hubertus: 
dem Ersten Obersthofmeister Seiner Majestät 
des Kaisers von Osterreich und Apostolischen 
Königs von Ungarn Alfred Fürsten von 
Montenuovo;
	        
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