Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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eseh und Verorduungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 56. 
München, den 18. November 1909. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 10. November 1909, Beförderung von Leichen auf dem Seewege betreffend. — Be- 
kanutmachung vom 9. November 1909, Anderung der Militär-Transport Ordnung betreffend. — Bekannt- 
machung vom 9. November 1909, den Vollzug des Weingesetzes betreffend. — Bekanntmachung vom 
11. November 1909, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 
16. November 1909, Untersuchungsanstalten für Nahrungsmittel, Genußmitel und Gebrauchsgegenstände, hier 
Gebührentarif betreffend. — Besetzung der Disziplinargerichte für nichtrichterliche Beamte. — Hofdienst- 
Nachrichten. — Titel-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — 
Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
  
  
Nr. 29141. 
Bekanntmachung, Beförderung von Leichen auf dem Seewege betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerialbekanntmachung vom 9. April 1906 (G.V. Bl. 
Seite 165) wird bekannt gegeben, daß an Stelle des dort vorgeschriebenen vom 1. Januar 1910 
an das nachstehend abgedruckte Muster für Leichenpässe zur Anwendung zu kommen hat, 
das gleichzeitig für den Seetransport und den in der Regel vorausgehenden oder anschließenden 
Eisenbahntransport Vorsorge trifft. 
München, den 10. November 1909. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
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