Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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lichen Hoheit den Titel und Rang einer Hof— 
dame außer Dienst zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 5. November 1909 
allergnädigst bewogen gefunden, dem K. Ober- 
bereiter Ludwig Hesselschwerdt für das 
ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Württemberg verliehene Ritterkreuz II. Klasse 
des K. Württembergischen Friedrichsordens 
und das von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge von Baden ihm verliehene Ritter- 
kreuz II. Klasse des Großherzoglich Badischen 
Ordens vom Zähringer Löwen, 
dem K. Reitknecht Jakob Bockmaier für 
die ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Württemberg verliehene K. Württem- 
bergische silberne Verdienstmedaille und für 
die von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzoge von Baden ihm verliehene Großher= 
zoglich Badische silberne Verdienstmedaille und 
dem K. Hofkapellmeister Fritz Cortolezis 
für den ihm von Seiner Majestät dem 
Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, ver- 
liehenen K. Preußischen Roten Adler-Orden 
IV. Klasse 
die Bewilligung zur Annahme 
Tragen zu erteilen. 
und zum 
  
Auszug aus der Adels-Matritkel 
des Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurden eimverleibt: 
am 4. November 1909 der Oberst Lud- 
wig Ritter von Hetzel, Chef des General- 
stabs des K. III. Armeekorps in Nürnberg 
für seine Person als Ritter des Verdienst- 
ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter- 
Klasse Lit. H, Fol. 106, Akt Nr. 26765 und 
der K. Ministerialrat a. D. Wilhelm 
Ritter von Brenner in München für seine 
Person als Ritter des Verdienstordens der 
Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse Lit. B, 
Fol. 98, Akt. Nr. 26878.
	        
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