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lichen Hoheit den Titel und Rang einer Hof—
dame außer Dienst zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 5. November 1909
allergnädigst bewogen gefunden, dem K. Ober-
bereiter Ludwig Hesselschwerdt für das
ihm von Seiner Majestät dem Könige von
Württemberg verliehene Ritterkreuz II. Klasse
des K. Württembergischen Friedrichsordens
und das von Seiner Königlichen Hoheit dem
Großherzoge von Baden ihm verliehene Ritter-
kreuz II. Klasse des Großherzoglich Badischen
Ordens vom Zähringer Löwen,
dem K. Reitknecht Jakob Bockmaier für
die ihm von Seiner Majestät dem Könige
von Württemberg verliehene K. Württem-
bergische silberne Verdienstmedaille und für
die von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß-
herzoge von Baden ihm verliehene Großher=
zoglich Badische silberne Verdienstmedaille und
dem K. Hofkapellmeister Fritz Cortolezis
für den ihm von Seiner Majestät dem
Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, ver-
liehenen K. Preußischen Roten Adler-Orden
IV. Klasse
die Bewilligung zur Annahme
Tragen zu erteilen.
und zum
Auszug aus der Adels-Matritkel
des Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurden eimverleibt:
am 4. November 1909 der Oberst Lud-
wig Ritter von Hetzel, Chef des General-
stabs des K. III. Armeekorps in Nürnberg
für seine Person als Ritter des Verdienst-
ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter-
Klasse Lit. H, Fol. 106, Akt Nr. 26765 und
der K. Ministerialrat a. D. Wilhelm
Ritter von Brenner in München für seine
Person als Ritter des Verdienstordens der
Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse Lit. B,
Fol. 98, Akt. Nr. 26878.