Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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eset  und  Verorduungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  68.

München,  den  22.  Oktober  1910.
Jnha  lt:

Königliche  Verordnung  vom  17.  Oktober  1910,  die  Verwaltungsordnung  für  die  Verkehrsanstalten  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  19.  Oktober  1910,  die  Zuständigkeitsordnung  für  die  Verkehrsverwaltung  betreffend.
  —  Bekanntmachung  vom  12.  Oktober  1910,  die  Wahlen  der  nichtständigen  Mitglieder  des
K.  Landesversicherungsamts  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  17.  Oktober  1910,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen
  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  19.  Oktober  1910,  Erneuerung  der
Meldungen  der  in  den  Bewerberverzeichnissen  der  Behörden  aufgeführten  Militäranwärter  und  Inhaber  des
Anstellungsscheines  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  20.  Oktober  1910,  Auflösung  und  anderweitige
Organisation  von  Forstdienststellen  betreffend.

 

 

Königliche  Verordnung,  die  Verwaltungsordnung  für  die  Verkehrsanstalten  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Zitpol!,

von  Gottes  Gnaden  Röniglicher  Prinz  von  Bayern,
Begent.

Wir  finden  Uns  bewogen,  die  Allerhöchste  Verordnung  vom  18.  Dezember  1906,
die  Verwaltungsordnung  für  die  Verkehrsanstalten  betreffend  (GVBl.  Seite  871),  Teil  B

mit  Wirkung  vom  1.  November  1910  an  zu  ändern,  wie  folgt:
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