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eset und Verorduungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 68.
München, den 22. Oktober 1910.
Jnha lt:
Königliche Verordnung vom 17. Oktober 1910, die Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten betreffend. —
Bekanntmachung vom 19. Oktober 1910, die Zuständigkeitsordnung für die Verkehrsverwaltung betreffend.
— Bekanntmachung vom 12. Oktober 1910, die Wahlen der nichtständigen Mitglieder des
K. Landesversicherungsamts betreffend. — Bekanntmachung vom 17. Oktober 1910, Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 19. Oktober 1910, Erneuerung der
Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden aufgeführten Militäranwärter und Inhaber des
Anstellungsscheines betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Oktober 1910, Auflösung und anderweitige
Organisation von Forstdienststellen betreffend.
Königliche Verordnung, die Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zitpol!,
von Gottes Gnaden Röniglicher Prinz von Bayern,
Begent.
Wir finden Uns bewogen, die Allerhöchste Verordnung vom 18. Dezember 1906,
die Verwaltungsordnung für die Verkehrsanstalten betreffend (GVBl. Seite 871), Teil B
mit Wirkung vom 1. November 1910 an zu ändern, wie folgt:
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