Nr. 68 999
43. Die Genehmigung zur Errichtung neuer oder zur Auflassung bestehender Post-
und Telegraphenämter und Zweigdienststellen, zur Errichtung von Ortstelephonnetzen und
Städteverbindungsleitungen; die Einteilung der Post- und Telegraphenanstalten in Klassen,
ferner die Bestimmung der berufsmäßig zu besetzenden Postagenturen, sowie die Festsetzung
der Zahl der neu zu errichtenden Postagenturen und Posthilfstellen.
46. Die Aufstellung der Grundsätze, die bei Errichtung von Postställen, sowie bei
Einrichtung, Umwandlung und Aufhebung von Postfahrtverbindungen einzuhalten sind.
b) In 8 9 erhalten die nachstehend aufgeführten Ziffern folgende Fassung:
30. Die Verlegung bestehender Bahnpostkurse und die Regelung der Kartenschlüsse,
soweit sie nicht dem Verkehrsamte der Posten und Telegraphen vorbehalten ist.
31. Die Verwendung der Bahnpostwagen, soweit sie nicht dem Verkehrsamte der
Posten und Telegraphen vorbehalten ist.
32. Die Errichtung und Aufhebung, sowie die Übertragung und Abnahme von Post-
agenturen und Postställen.
33. Die Einrichtung und Aufhebung von Posthilfstellen.
34. Die Aufstellung der Fahrpläne für Postwagenverbindungen, soweit sie nicht dem
Verkehrsamte der Posten und Telegraphen vorbehalten ist.
36. Die Beschaffung der Postfahrzeuge (ausnahmlich der Kraftfahrzeuge); die Instand-
haltung der Postfahrzeuge.
c) In § 10 hat der Vortrag unter Buchstabe d zu lauten:
d) Dem Verkehrsamte der Posten und Telegraphen.
1. Die Bearbeitung, fortlaufende Berichtigung und Ausgabe der Dienstanweisungen
und Dienstbehelfe für den Postbetriebsdienst.
2. Die Ausarbeitung der Vorschriften über die Wertzeichen-Automaten, Stempel,
Stempelmaschinen, Stempelgerätschaften und Briefkästen.
3. Der Abschluß der Verträge über die Beschaffung der Wertzeichen-Automaten und
Stempelmaschinen, sowie deren Zuweisung an die Oberpostdirektionen.
4. Die Vergebung von Druckarbeiten und die Drucklegung der Dienstanweisungen,
Dienstbehelse und Dienstpapiere.
5. Die Beschaffung, Verwaltung und Ausgabe der Postwertzeichen und fremden Wert-
zeichen, sowie die Behandlung aller einschlägigen Gegenstände.
6. Die Verwaltung und der Ausbau der amtlichen Postwertzeichen-Sammlungen.
7. Die Neueinrichtung, Vermehrung oder Aufhebung von Postkursen auf Eisenbahnen
und Dampfschiffen.