Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

  
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Geseh= und Verorduungs- 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 16. 
München, den 26. März 1910. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 17. März 1910, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 19. März 1910, Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung betreffend. — Bekanntmachung vom 21. März 1910, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf 
den Inhaber betreffend. — Allerhöchste Auszeichnungen. — Auszug aus der Adels.Matrikel des Königreiches. 
  
Nr. 7010 a(i4. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. in München wurde die Ge- 
nehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, 
auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 — ein- 
geteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
Eine Serie (XIV.) verlosbarer zu 4% verzinslicher Hypothekenpfandbriefe im Betrage 
von 10 Millionen Mark. 
München, den 17. März 1910. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
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