esrtz und Verudungsgurt
für das
Königreich Vayern.
Nr. 22.
München, den 26. April 1910.
Inhal t:
Bekanntmachung vom 19. April 1910, den Vollzug des Weingesetzes betreffend. — Bekaunntmachung vom
22. April 1910, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns
betreffend. — Bekauntmachung vom 24. April 1910, die Errichtung von Eisenbahninspektionen betreffend. —
Hofdienst-Nachrichten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
Nr. 5315a/39.
Bekanntmachung, den Vollzug des Weingesetzes betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Im Einvernehmen mit dem Reichskanzler wird in das durch die Bekanntmachung vom
14. September 1909 (GVl. Seite 675) veröffentlichte Verzeichnis der am Weinban
beteiligten Gebiete im Sinn des § 3 Abs. 3 des Weingesetzes vom 7. April 1909 von
dem Regierungsbezirke Schwaben der Bezirk der unmittelbaren Stadt Lindau im Bodensee
aufgenommen.
München, den 19. April 1910.
v. Brettreich.
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
Kl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf die am 1. Mai 1910 zur Eröffnung kommende Teilstrecke Amberg — Ensdorf
der Bahnlinie von Amberg nach Schmidmühlen finden die in der Eisenbahn Bau= und
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