Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

 

esrtz  und  Verudungsgurt

für  das

Königreich  Vayern.

Nr.  22.

München,  den  26.  April  1910.
Inhal  t:

Bekanntmachung  vom  19.  April  1910,  den  Vollzug  des  Weingesetzes  betreffend.  —  Bekaunntmachung  vom
22.  April  1910,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns
betreffend.  —  Bekauntmachung  vom  24.  April  1910,  die  Errichtung  von  Eisenbahninspektionen  betreffend.  —
Hofdienst-Nachrichten.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.

 

Nr.  5315a/39.

 

Bekanntmachung,  den  Vollzug  des  Weingesetzes  betreffend.
K.  Staatsministerium  des  Innern.

Im  Einvernehmen  mit  dem  Reichskanzler  wird  in  das  durch  die  Bekanntmachung  vom
14.  September  1909  (GVl.  Seite  675)  veröffentlichte  Verzeichnis  der  am  Weinban
beteiligten  Gebiete  im  Sinn  des  §  3  Abs.  3  des  Weingesetzes  vom  7.  April  1909  von
dem  Regierungsbezirke  Schwaben  der  Bezirk  der  unmittelbaren  Stadt  Lindau  im  Bodensee

aufgenommen.

München,  den  19.  April  1910.
v.  Brettreich.

Bekanntmachung,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen
Bayerns  betreffend.

Kl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Auf  die  am  1.  Mai  1910  zur  Eröffnung  kommende  Teilstrecke  Amberg  —  Ensdorf

der  Bahnlinie  von  Amberg  nach  Schmidmühlen  finden  die  in  der  Eisenbahn  Bau=  und
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