Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 36841. 
Bekanntmachung, die Einfuhr von Rindern und Ziegen aus der Schweiz betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Wegen Ausbruchs der Maul= und Klauenseuche in einem Gehöfte des schweizerischen 
Kantons Aargau wird das in Abs. 2 der Bekanutmachung vom 25. September 1908 
(Ges.= u. Verordn.-Bl. S 909) verfügte Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Nindern 
und Ziegen mit sofortiger Wirksamkeit auf den Kanton Aargau ausgedehnt. 
München, den 31. Dezember 1909. 
v. Brettreich. 
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Vosdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
nnterm 31. Dezember 1909 den Wenzeslaus 
Grafen von Deym, Freiherrn von Stritez, 
auf sein alleruntertänigstes Ansuchen zum 
K. Kammerjunker zu ernennen. 
— ——. 
  
Ordens-Verleihungen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
nachstehende Ordensauszeichnungen zu verleihen: 
I. den Verdienstorden vom heiligen Michael 
I. Klasse: 
dem K. Kämmerer und Staatsrat i. a. o. D. 
Heinrich Freiherrn Tucher von Simmels- 
dorf, a. o. Gesandten und bevollmächtigten 
Minister am K. u. K. Osterreichisch-Ungarischen 
Hofe in Wien; 
II. das Komturkreuz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone: 
dem erblichen Reichsrat der Krone Bayern 
Hugo Ritter und Edlen von Maffei in 
München; 
III. den Verdienstorden vom heiligen 
Michael II. Klasse: 
dem K. Kämmerer, erblichen Reichsrat der 
Krone Bayern Johann Karl Freiherrn von 
und zu Franckenstein in Ullstadt, 
dem K. Kämmerer, erblichen Reichsrat 
der Krone Bayern Theodor Freiherrn von 
Cramer-Klett in München, 
dem lebenslänglichen Reichsrat der Krone 
Bayern Dr. Georg Freiherrn von Hertling, 
Geheimen Rat und ordentlichen Professor an 
der K. Universität München.