Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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8 19 Abs. 2. Bei allen Neugeborenen ist noch vor der Abnabelung ein Tropfen 
der in § 7 Ziff. 6 erwähnten Silberlösung in jedes Auge einzuträufeln. 
München, den 4. Mai 1910. 
J. A. 
Ordens · Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
die nachstehenden Ordensauszeichnungen zu 
verleihen: 
unterm 1. Februar 1910 
1. den Militär-Verdienstorden l. Klasse: 
dem Generalleutnant, Chef des K. bel- 
gischen Generalstabes Ducarne, 
2. den Militär-Verdienstorden III. Klasse: 
dem K. belgischen Oberstleutnant Iweins, 
3. den Militär-Verdienstorden IV. Klasse: 
dem K. belgischen Leutnant Grafen von 
Lannoy, 
4. den Verdienstorden vom heiligen 
Michael I. Klasse: 
dem Vikomte de Beughem de Houthem, 
Oberhofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der 
Gräfin von Flandern, 
dem Generalmajor a. D. O. Terlinden, 
Ehrenkavalier Ihrer Königlichen Hoheit der 
Gräfin von Flandern, 
Staatsrat v. Krazeisen. 
5. das Verdienstkreuz des Ordens vom 
heiligen Michael: 
dem Haushofmeister Ihrer Königlichen Hoheit 
der Gräfin von Flandern Mercier, 
6. die silberne Medaille des Verdienst- 
ordens vom heiligen Michael: 
dem Kammerdiener Ihrer Königlichen Hoheit 
der Gräfin von Flandern Alexander Struyf, 
unterm 17. April 1910 dem in Aller- 
höchstihren Diensten stehenden Kutscher Mat- 
thäus Helmer die silberne Medaille des 
Verdienstordens vom heiligen Michael. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer ffremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 28. April 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Oberst- 
zeremonienmeister Grafen von Moy die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Schah 
von Persien verliehenen Großkreuzes des Per- 
sischen Lawen= und Sonnen-Ordens zu er- 
teilen.
	        
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