Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr.  26.  265

Ist  für  eine  Mitgliedsstelle  ein  Stellvertreter  nicht  mehr  vorhanden,  so  wird  auf  die
Dauer  der  laufenden  Wahlperiode  von  dem  Landrate  bei  dessen  nächster  Bersammlung  be—
ziehungsweise  von  der  Handwerkskammer  eine  Zwischenwahl  vollzogen.

§  5.
Der  Landesstiftungsrat  wird  gebildet:

à)  aus  sechs  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  für  die  Dauer  von  je  sechs  Jahren
ernannten  Mitgliedern,

b)  aus  dem  K.  Staatsminister  des  Königlichen  Hauses  und  des  Außern  und  einem
von  ihm  abgeordneten  Referenten  des  K.  Staatsministeriums  des  Königlichen
Hauses  und  des  Außern,  ferner  aus  einem  von  dem  K.  Staatsminister  des
Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  abgeordneten  Referenten  des  Staatsministeriums
  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,

c)  uus  je  einem  Mitgliede  der  acht  Kreisstiftungsräte,  welches  diese  hiezu  auf  die
Dauer  von  je  sechs  Jahren  wählen.

Seine  Majestät  der  König  werden  zugleich  sechs  Stellvertreter  ernennen.
Die  Kreisstiftungsräte  wählen  gleichfalls  je  einen  Stellvertreter.
Die  Bestimmungen  in  §  4  Absatz  2  und  3  finden  entsprechende  Anwendung.

München,  den  12.  Mai  1910.
Dr.  Frhr.  v.  Padewils.

Nr.  3708/1.
Bekanntmachung,  die  Zusammensetzung  des  Wasserwirtschaftsrats  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

In  den  Wasserwirtschaftsrat  (GVBl.  1909  S.  235)  wurden  berufen:
1.  gemäß  §  2  Ziff.  1  der  K.  Verordnung  vom  25.  November  1908  (GVl.  S.  995)
an  Stelle  des  zum  Präsidenten  der  K.  Regierung  von  Oberfranken  ernannten
K.  Ministerialrats  Gustav  Ritter  von  Brenner  der  Regierungsrat  im
K.  Staatsministerium  des  Innern  Ludwig  von  Grundherr  zu  Altenthan
  und  Weyherhaus;
2.  gemäß  §  2  Ziff.  2  a.  a.  O.  als  ingenieurtechnische  Referenten  der  K.  Obersten
Baubehörde  im  K.  Staatsministerium  des  Innern
a)  an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  getretenen  K.  Ministerialdirektors  Hans
Ritter  von  Sörgel  der  K.  Ministerialdirektor  Richard  Reverdy,
b)  der  beratende  Ingenieur  der  K.  Obersten  Baubehörde  Friedrich  Hülß;