Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Anderung der Eisenbahn-Gignalordnung. 
II. 
Wärterfignale. 
Signal 5 (Langsamfahrsignal). 
Der Zug soll langsam fahren: 
Langsamfahrscheibe: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen eine runde gelbe, Dem Zuge entgegen an der Scheibe zwei 
weißgeränderte, mit 4 bezeichnete Scheibe vor gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts 
der langsam zu befahrenden Strecke (Anfang- steigend) vor der langsam zu befahrenden 
signal) und eine runde grüne, weißgeränderte, Strecke (Anfangsignal) und zwei grüne 
mit E bezeichnete Scheibe hinter der langsam Aihter in schräger Stellung (nach rechts fallend) 
zu befahrenden Strecke (Endsignal). 1 hinter der langsam zu befahrenden Strecke 
(Endsignal). 
III. 
Hauptsignale. 
Signal 8. 
Fahrt frei: 
a) für das durchgehende Gleis: 
bei Tage: I bei Dunkelheit: 
(Text und Bild unverändert). Dem Zuge entgegen grünes Licht der 
Laterne des einflügeligen Signals oder der 
obersten Laterne der mehrflügeligen Signale. 
Ab) für ein abzweigendes Gleis: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
(Text und Bild unverändert). Deem Zuge entgegen grünes Licht beider 
Laternen des zweiflügeligen oder der beiden 
oberen Laternen des dreiflügeligen Signals. 
() für ein anderes abzweigendes Gleis: 
bei Tage: 1 bei Dunkelheit: 
(Text und Bild unverändert). Dem Zuge entgegen grünes Licht der 
Laternen des dreiflügeligen Signals.
	        
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