Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

492  Nr.  84.  1915.

Der  gemäß  §  9  Ziffer  3  des  Reichsgesetzes  vom  24.  Mai  1898  nach  dem  Durchschnitt
  der  höchsten  Tagespreise  des  Monats  August  1915  berechnete  und  mit  einem
Aufschlage  von  fünf  vom  Hundert  zu  vergütende  Preis  für  im  Monat  September  d.  Js.
an  Truppenteile  auf  dem  Marsche  usw.  gelieferte  Furage  beträgt  —  ohne  diesen
Aufschlag  5#-  ür  «

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e  *  Heu  ........  9-50-Schwerin,

  den  1.  September  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Zickermuann.

(2)  Bekanntmachung  vom  30.  August  1915,  betrefsend  Ausbruch  der  Rotzkrankheit.


Auf  dem  ritterschaftlichen  Gute  Buerbeck,  Amts  Sternberg,  ist  die  Rotzkrankheit  unter
den  Pferden  ausgebrochen.

Schwerin,  den  30.  August  1915.