492 Nr. 84. 1915.
Der gemäß § 9 Ziffer 3 des Reichsgesetzes vom 24. Mai 1898 nach dem Durchschnitt
der höchsten Tagespreise des Monats August 1915 berechnete und mit einem
Aufschlage von fünf vom Hundert zu vergütende Preis für im Monat September d. Js.
an Truppenteile auf dem Marsche usw. gelieferte Furage beträgt — ohne diesen
Aufschlag 5#- ür «
00ilogrammHafer........28·-lz36Pfg.
- - Stroh . . . . . . . 4 * 50 *
e * Heu ........ 9-50-Schwerin,
den 1. September 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Zickermuann.
(2) Bekanntmachung vom 30. August 1915, betrefsend Ausbruch der Rotzkrankheit.
Auf dem ritterschaftlichen Gute Buerbeck, Amts Sternberg, ist die Rotzkrankheit unter
den Pferden ausgebrochen.
Schwerin, den 30. August 1915.