Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr.  30.  291

(Der  bisherige  Unterabsatz  b)  erhält  die  Bezeichnung  c).)
Die  Anderungen  treten  sofort  in  Kraft.
München,  den  16.  Juni  1910.

v.  Frauendorser.

 

Nr.  23/4553
VVI  f00.

Bekanntmachung,  den  Vollzug  des  Gesetzes  über  die  Postportofreiheit  vom  22.  Dezember  1907,
ferner  der  K.  Allerhöchsten  Verordnung  über  die  Postportofreiheit  und  die  Vergünstigungen  im
Telegramm=  und  Telephonverkehr  vom  gleichen  Tage  betreffend.

 

fl.  Staatsministerium  des  Innern,  K.  Staatsministerium  des  Innern  für  slrchenund
  Schulangelegenheiten,  K.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Die  Beilagen  5—7  (Verzeichnisse  I—III)  zur  Bekanntmachung  vom  25.  Dezember
  1907  ((GVBl.  S.  1111  ff.)  in  der  Fassung  vom  23.  Juli  1909  (GWBl.  S.  440  ff.)
werden  berichtigt  wie  folgt:

I.  Streichungen.

Zu  streichen  sind:  «
1.  in  der  Beilage  5  (Verzeichnis  1)  die  Vorträge:

Kult.  Mathematisch-physikalische  Sammlung  in  München.

Kult.  ]  Wein=  und  Obstbauschule  in  Neustadt  a.  H.,  K.  Direktor  der  —.
2.  in  der  Beilage  6  (Verzeichnis  II)  die  Vorträge:

Inn.  .  Kreiswanderlehrer  für  Obstbau=  und  Bienenzucht,  I

Fischerei  und  Weinbau.
Kult.  Wein-  und  Obstbauschule  in  Neustadt  a.  H.  1

II.  Zusätze.
1.  In  der  Beilage  5  (Verzeichnis  I.
a)  Der  Vortrag
Kult.  Akademie  der  bildenden  Künste
erhält  den  Zusatz:
„und  deren  Syndikus“.
b)  Der  Vortrag
Kult.  Akademie  der  Wissenschaften  in  München,  deren  Klassen  und
Kommissionen
erhält  den  Zusatz:
„und  Syndikus“.