Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 48. 607 
Art. 13. — und 
berwachung 
Zur Sicherung und Überwachung der Abgabe können oberpolizeiliche und ortspolizeiliche der Abgabe. 
Vorschriften erlassen werden. In den Vorschriften kann die rechtswidrige Gefährdung der 
Abgabe mit Geldstrafe bis zu 18 M, die rechtswidrige Entziehung oder Verkürzung mit 
Geldstrafe bis zum Zehnfachen, im Rückfalle bis zum Zwanzigfachen des entzogenen 
Betrags bedroht werden. 
Art. 14. 
1 Die Zuständigkeit und das Verfahren bei strafbaren Zuwiderhandlungen gegen die 
polizeilichen Vorschriften (Art. 13) richten sich nach den Bestimmungen des Reichs-Gerichts- 
verfassungsgesetzes und der Reichs-Strafprozeßordnung. 
IIDie Gemeindeverwaltungen sind berechtigt, Strafbescheide im Verwaltungswege zu 
erlassen; auf das Verfahren hierbei finden die Vorschriften der Art. 86, 87 Abs. I, 
88 Abs. I, 89 Abs. I bis III, V, 90, 91, 92 Abs. II des Gesetzes vom 18. August 1879 
zur Ausführung der Reichs-Strafprozeßordnung entsprechende Anwendung. 
Art. 15. 
Die Geldstrafen (Art. 13) fließen in die Kasse der Gemeinde, deren Abgabe durch die 
strafbare Handlung gefährdet wird. Gefährdet eine strafbare Handlung die Abgaben mehrerer 
Gemeinden, so bemessen sich deren Anteile an der Geldstrafe nach dem Verhältnisse der 
gefährdeten Beträge. 
Art. 16. 
Tötung von 
Hunde, für welche die fälligen Abgaben nicht binnen acht Tagen nach der Mahnung aeenrur 
entrichtet werden, können auf Kosten des Säumigen polizeilich getötet werden. tung der 
Abgabe. 
Art. 17. Hunde- 
Neben dem Aufwande für die Erhebung, Sicherung und Überwachung der Abgabe visttatien. 
fallen den Gemeinden auch die Kosten der Hundevisitation (Polizeistrafgesetzbuch Art. 83 Abs. I 
Ziff. 1) zur Last. 
Art. 18. Streitig 
keiten. 
Im Art. 8 Ziff. 31 Satzteil 1 des Gesetzes vom 8. August 1878, betreffend die 
Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungerechtssachen, 
werden nach den Worten „örtlichen Abgaben“ die Worte „mit Einschluß der Hundeabgaben“ 
eingeschaltet.
	        
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