Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 52. 653 
  
Nrie. Beil. III. 
Q .#U , den 199 
K. Bezirksaunntt .... 
(Stadtmagistrat) · 
Betreff: 
Vollzug des Güterzertrümmerungsgesetzes. 
Beil: 1 Verzeichnis. Der Güterhändler 
in 
die in der Anlage') verzeichneten Grundstücke 
zu den beigesetzten Preisen und Zahlungs- 
bedingungen gekauft. 
Der Vorkaufsberechtigte ist befugt, die 
notarielle Urkunde über den Kaufvertrag beim 
Notariate, sowie das Grundbuch und den Grund- 
steuerkataster einzusehen. Auch kann er die 
Erteilung einer Abschrift der notariellen Urkunde 
und der Einträge im Grundbuch und im Grund- 
steuerkataster verlangen. 
  
* Anm. Erfolgt die Anzeige (§ 1) durch das Notariat, so ist eine Abschrift dieser Anzeige beizulegen. 
Soust sind die erforderlichen Angaben in ein Verzeichnis nach dem Muster der Beil. I einzutragen.
	        
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