Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr. 3015 C 10. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
## Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
Neu-Ulm 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 250 000 #%„ 
und zwar Stücke zu 2000, 1000, 500 und 200 K in den Verkehr bringt. 
München, 26. Juli 1911. 
J. A. 
Ministerialrat Metz. 
  
  
Nr. 7029 àl17. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. wurde die Genehmigung 
erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den 
Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 . eingeteilte 
Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
Serie 63 4% iger, bis zum 1. Januar 1920 nicht rückzahlbarer Hypotheken- 
pfandbriefe im Betrage von 10 Millionen Mark. 
München, 30. Juli 1911. 
J. A. 
Ministerialrat v. Rahr. 
Nr. 416 à 259. 
Bekanntmachung über die Einfuhr von Schlachtrindvieh, Schlachtschafen und Schlachtschweinen 
aus Osterreich-Ungarn. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Die mit Bekanntmachung vom 12. Oktober 1910 (GWBl. S. 967) getroffene Ver- 
fügung wird auf das österreichische Sperrgebiet Nr. XXXVII sowie neuerdings auf die 
österreichischen Sperrgebiete Nr. III, XVIII, XILI und auf die ungarischen Sperrgebiete 
Nr. 2, 4, 13, 21 und 35 ausgedehnt. 
München, 1. August 1911. 
J. A. 
Oberregierungsrat v. Braun.
	        
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