Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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2. Die Länge eines ganzen Prozents auf der Alkoholometerskale muß bei einer Ein— 
teilung in halbe Prozente mindestens 2 Millimeter, bei einer Einteilung in ganze oder 
fünftel Prozente mindestens 4 Millimeter und bei einer Einteilung in zehntel Prozente 
mindestens 6 Millimeter betragen. 
3. Zulässig sind nur Thermo-Alkoholometer, deren Stengel kreisförmigen Querschnitt 
haben. 
II. Saccharimeter. 
1. Zulässig sind Saccharimeter, welche bei zuckerhaltigen Lösungen den Gehalt an 
reinem Zucker in Gewichtsprozenten angeben. 
2. Die Länge eines ganzen Prozents auf der Sachharimeterskale muß bei einer Teilung 
in ganze, halbe oder fünftel Prozente mindestens 4 Millimeter, bei einer Teilung in zehntel 
Prozente mindestens 6 Millimeter betragen. 
« §8. 
Die Eichung der Aräometer erfolgt durch die K. Normal-Eichungs-Kommission. 
München, den 7. April 1911. 
K Normal-Eichungs-Kommission. 
J. V. 
Dr. Karl Fischer. 
Gofdienst-Machrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 31. März 1911 mit Wirkung ab 
1. April 1911 bei der K. General-Intendanz 
der Hoftheater und der Hofmusik den K. Kammer- 
musiker Hermann Schmid auf sein Ansuchen 
wegen nachgewiesener Dienstunfähigkeit unter 
Anerkennung seiner Dienstleistung in den 
dauernden Ruhestand zu versetzen und den 
Hofmusik-Aspiranten Johann Ritter zum 
K. Hofmusiker in etatsmäßiger Eigenschaft, 
unterm 1. April 1911 den Legationssekretär 
  
bei der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in 
Belgrad Dr. jur. Wilhelm Grafen von Bray- 
Steinburg auf sein alleruntertänigstes An- 
suchen zum K. Kämmerer 
zu ernennen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
am 3. April 1911 der außerordentliche 
Professor für Kinderheilkunde an der K. Lud- 
wig-Maximilians-Universität Dr. Meinhard 
Pfaundler von Hadermur in München 
in erblicher Weise bei der Adelsklasse Lit. P, 
Fol. 73, Akt Nr. 8892.
	        
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