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Nr. 4/6p.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Eisenbahn-
Aktiengesellschaft „Lokalbahn Gotteszell-Viechtach“ in Biechtach betreffend.
fl. Staatsministerium des Königlichen Lauses und des Außern und K. Staatsministerium
für Verkehrsangelegenheiten.
Durch die im Einverständnis mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches
und § 9 der Zuständigkeits-Verordnung vom 24. Dezember 1899 mit § 2 Absatz 3 der
K. Allerhöchsten Verordnung vom 14. Dezember 1903, die Errichtung eines Staatsministeriums
für Verkehrsangelegenheiten betreffend, sowie mit § 1 Buchstabe a und c, dann § 2 der
K. Allerhöchsten Verordnung vom 10. November 1904, die Formation der Staatsministerien
betreffend, (GVBl. 1899 Seite 1229, 1903 Seite 672 und 1904 Seite 567) der
Eisenbahn-Aktiengesellschaft „Lokalbahn Gotteszell-Viechtach“ in Viechtach die Ge-
nehmigung zur Ausgabe einer V. Serie 4% iger Schuldverschreibungen auf den Juhaber
im Gesamtnennwerte von 100 000 J—, eingeteilt in 200 Stück zu 500 5, halbjährig
am 1. Januar und 1. Juli verzinslich, erteilt.
München, den 18. April 1911.
J. V.
v. Frauendorser. Staatsrat v. Lößl.
Nr. 2/Pdk.
Bekanntmachung, die Errichtung von Eisenbahninspektionen betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsanselegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird vom 1. Mai 1911 an eine Neubaninspektion
in Wunsiedel errichtet.
München, den 20. April 1911.
v. Frauendorfer.
Nr. 416à 96.
Bekanntmachung über die Einfuhr von Schlachtrindvieh, Schlachtschafen und Schlachtschweinen
aus Osterreich-Ungarn.
4. Staatsministerinm des Junern.
Das Verbot der Einfuhr von Schlachtrindern, Schlachtschafen und Schlachtschweinen
aus den ungarischen Sperrgebieten Nr. 26 und 38 sowie aus dem österreichischen Sperr-