Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

O.  A.  Kuͤnzelsau,  wegen  ersten,  kleinen,
qualificirten  Diebstahls  und  versuchter
Scortation,  eine  viermonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  ausgesprochen  worden.


Unterm  :2.  Januar  wurde:
der  bei  dem  O.A.  Gerichte  Künzelsan
in  Untersuchung  gekommene  Georg
Wipfinger,  von  Heuberg,  O.A.  Oehringen,
  wegen  wiederholten  Concubinats
  zu  viermonatlicher  Zwangs-Arbeitshausstrafe
  verurtheilt.

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10.  An  demselben  Tage  wurde:

:r)  gegen  Johanne  Catharine  Grosch,
von  Hall,  wegen  ehebrecherischen  Concubinats
  in  Rücksicht  auf  ihre  —  wegen
  Ehebruchs  bereits  erlittenen  Strasen,

  eine  zehenmonatliche  Zuchthausstrafe,
  und.

b)  gegen  den  Rothgerber,  Friedrich
Schloßstein,  von  Hall,  wegen  Ehebruchs
  und  ehebrecherischen  Concubinats
  eine  fünfmonatliche  Festungsstrafe
  erkannt.

Unterm  2?.  Januar  wurde:
11.  Georg  Mehger,  Kanzlist  bei  der
K.  Kreis-Regierung  zu  Ellwangen,  wegen
  groben  Mißbrauchs  des  von  ihm
in  Anspruch  genommenen  Rechts,  Memoriglien
  zu  verfassen,  grober  Verläumdungen

  und  Schmähungen  amtlicher
Behdrden  in  den  von  ihm  verfaßten
Memorialien,  ferner  wegen  weiterer
Beleidigungen  der  Amts-Ehre  mehrerer
obrigkeitlichen  Behèrden,  unbefugter
Einmischung  in  eine  vor  dem  O.A.  Gericht
  Ellwangen  anhängige  Justizsache,
und  versuchter  Verleitung  eines  Schultheißen
  zu  Nichtbefolgung  oberamtsgerichtlicher
  Befehle;  sodann  wegen  eigenmächtiger
  Abänderungen  in  einer  öffentlichen
  in  seinen  Dienst-Verhältnissen
ihm  zu  Handen  gekommenen  Urkunde,
Mißbrauchs  auf  amtlichem  Wege  erhaltener
  Notizen,  und  Injurien  gegen
die  ihm  vorgeseßte  Kreis-Regierung,  endlich
  wegen  ungeziemenden  und  respektswidrigen
  Benehmens  gegen  die  untersuchende
  und  richterliche  Behörde,  unter
Rücksichtnahme  auf  die  vielfältig  bereits
gegen  ihn  erkannten  Correktionen,  zu
einer  viermonatlichen  Gefängnifstrafe
  in  einem  bürgerlichen  Gefängnisse
verurtheilt  und  derselbe  mit  empfindlicherer
  Strafe,  je  nach  Umständen  mit
Dienstverlust,  für  den  Wiederholungsfall
  bedroht.
Den  29.  Jan  var  wurde:

12.  der  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Oehringen
in  Untersuchung  gekommene  Michael
Mühlek,  von  Ailringen,  O.  A.  Kün-