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Nr. 7/Bu,
Bekanntmachung, die Eisenbahn= Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf die am 1. Mai 1911 zur Eröffnung kommende Bahnlinie von Gundelfingen
zur Landesgrenze gegen Sontheim— Brenz finden die in der Eisenbahn-Bau= und
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom
13. April 1905 — GVl. 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen
Anwendung.
München, den 25. April 1911.
v. Frauendorfer.
Nr. 14704.
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend.
f#. Staatsministerium der Finanzen,
Ministerial-Forstabteilung.
Im Namen Seiner Maojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 24. April 1911 anzuordnen geruht,
daß beginnend vom 1. Mai 1911 das Forstamt Pyrbaum aufgelöst und dafür die
Stelle eines exponierten Forstamtsassessors in Pyrbaum, Forstamts Neumarkt, neu
errichtet werde.
München, den 26. April 1911.
Dr. v. Pfaff.
Nr. 7/Bn.
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf die am 1. Mai 1911 zur Eröffnung kommende Reststrecke Rotthalmünster —
Kößlarn der Bahnlinie Simbach — Kößlarn finden die in der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom