Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr.  7/Bu,

Bekanntmachung,  die  Eisenbahn=  Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen
  Bayerns  betreffend.

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Auf  die  am  1.  Mai  1911  zur  Eröffnung  kommende  Bahnlinie  von  Gundelfingen
zur  Landesgrenze  gegen  Sontheim—  Brenz  finden  die  in  der  Eisenbahn-Bau=  und
Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns  (Bekanntmachung  vom
13.  April  1905  —  GVl.  1905  S.  251  —)  enthaltenen  Bestimmungen  für  Nebenbahnen
  Anwendung.

München,  den  25.  April  1911.
v.  Frauendorfer.

 

 

 

Nr.  14704.
Bekanntmachung,  Auflösung  und  anderweitige  Organisation  von  Forstdienststellen  betreffend.

f#.  Staatsministerium  der  Finanzen,
Ministerial-Forstabteilung.

Im  Namen  Seiner  Maojestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
  haben  mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  24.  April  1911  anzuordnen  geruht,
daß  beginnend  vom  1.  Mai  1911  das  Forstamt  Pyrbaum  aufgelöst  und  dafür  die

Stelle  eines  exponierten  Forstamtsassessors  in  Pyrbaum,  Forstamts  Neumarkt,  neu
errichtet  werde.

München,  den  26.  April  1911.
Dr.  v.  Pfaff.

 

Nr.  7/Bn.

Bekanntmachung,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen
  Bayerns  betreffend.

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Auf  die  am  1.  Mai  1911  zur  Eröffnung  kommende  Reststrecke  Rotthalmünster  —
Kößlarn  der  Bahnlinie  Simbach  —  Kößlarn  finden  die  in  der  Eisenbahn-Bau-  und
Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns  (Bekanntmachung  vom